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Wärmepumpen-Förderung berechnen BEG EM · KfW 458

Die Reform vom 21. Juli 2026 und der Degressionspfad bis 2028

Seit dem 21. Juli 2026 gilt ein neuer Regelstand für die Heizungsförderung — und anders als bei früheren Änderungen ist der weitere Verlauf bereits festgelegt: Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus sinken in vier bekannten Stufen bis August 2028.

Das macht das Antragsdatum zu einem Eingabewert mit Preisschild. Diese Seite zeigt den vollständigen Pfad, rechnet ihn für einen typischen Fall durch — und erklärt, warum die ersten Absenkungen für viele Haushalte gar nichts kosten.

KI-gestützt erstellt, redaktionell geprüft (wie?) · Verantwortlich: Impressum · Zuletzt aktualisiert:

Dieses Werkzeug bietet eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer/eines Energieeffizienz-Expertin/-Experten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Beispiel: Einfamilienhaus, Antrag im August 2026

Voraussichtliche Förderung

19.600 €

Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
61,25 %
Eigenanteil
12.400 €
Differenzkosten-Amortisation
sofort

Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.

Vollständige Herleitung
Schritt Rechnung Betrag
Förderhöchstbetrag (Gebäude) Grundlage 28.000 € (1. WE) = 28.000 € 28.000 €
Förderfähige Kosten auf den Höchstbetrag begrenzt gedeckelt 32.000 € > 28.000 € → Basis 28.000 € 28.000 €
Einkommensbonus (Stufe 2): 30 % angerechnet 40.000 € → 30 % 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % angerechnet → 16 % 16 %
Grundförderung: 30 % angerechnet → 30 % 30 %
Gesamt-Deckel 70 % − Grundförderung 30 % → Zusatzantrag-Satz 40 % (statt 46 %) gedeckelt min(46 %, 70 % − 30 %) = 40 % 40 %
Basisantrag (Grundförderung auf den maßgeblichen Höchstbetrag) angerechnet 30 % × 28.000 € = 8.400 € 8.400 €
Zusatzantrag-Bemessungsgrundlage (Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) Grundlage min(28.000 €, 28.000 €) = 28.000 € 28.000 €
Zusatzantrag (Boni auf den Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) angerechnet 40 % × 28.000 € = 11.200 € 11.200 €
Gesamtförderung angerechnet 8.400 € + 11.200 € = 19.600 € 19.600 €
Nutzwärmebedarf pro Jahr Grundlage 22.000 × 1,0 kWh × 96 % = 21.120 kWh 21.120 kWh
Strombedarf der Wärmepumpe Grundlage 21.120 kWh ÷ 3,50 = 6.034 kWh 6.034 kWh
Jährliche Betriebskosten (Jahr 1) Grundlage 2.940,60 € − 1.578,23 € = 1.362,37 € 1.362,37 €
Vollkosten-Amortisation (Eigenanteil) Grundlage Eigenanteil 12.400 € nach 7 Jahren gedeckt 7 Jahre
Mehrkosten-Amortisation (gegenüber neuem Öl-/Gaskessel) Grundlage Mehrkosten −1.100 € ≤ 0 → sofortige Amortisation 0 Jahre

Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik

Für Ihr Gebäude anpassen

Wie sich Ihre Förderung mit dem Antragsdatum ändert

Alle Ihre Angaben bleiben gleich — nur das Antragsdatum wandert über den bekannten Degressionsplan. Jede Stufe ist ein beschlossener Termin, keine Schätzung dazwischen.

Mit Antrag am 10.08.2026 gilt Regelstand v2026-07-21.1: 19.600 €. Ab 01.02.2027 wären es 19.075 € — −525 € gegenüber Ihrem Antragsdatum.

Was die Kurve zeigt

Diagramm wird geladen …

Förderung gesamt nach Antragsdatum. Die gestrichelte Linie sind angekündigte, noch nicht in Kraft getretene Stufen.
Förderung gesamt nach Antragsdatum, Stufe für Stufe
Antrag abFörderung gesamtRegelstandÄnderung zur Vorstufe
21.07.202619.600 €v2026-07-21.1—
01.02.202719.075 €v2027-02-01.1 (angekündigt)Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % → 12 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 28.000 € → 27.250 €
01.08.202718.020 €v2027-08-01.1 (angekündigt)Klimageschwindigkeitsbonus: 12 % → 8 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 27.250 € → 26.500 €
01.02.202816.480 €v2028-02-01.1 (angekündigt)Klimageschwindigkeitsbonus: 8 % → 4 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 26.500 € → 25.750 €
01.08.202815.000 €v2028-08-01.1 (angekündigt)Klimageschwindigkeitsbonus: 4 % → 0 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 25.750 € → 25.000 €
  • Beschlossen und in Kraft
  • Angekündigt (noch nicht in Kraft)
  • Ihr Antragsdatum

Ab 01.08.2028 liegen noch keine beschlossenen Regeln vor. Weitere Absenkungen sind möglich, werden hier aber nicht geschätzt.

Maßgeblich sind die Einkommen der Jahre Antragsjahr − 3 und − 2, die also mit dem Datum wandern. Die Kurve hält Ihr Haushaltseinkommen konstant und zeigt damit die Wirkung der Regeländerungen, nicht die einer Einkommensänderung. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen die Bescheide 2023 und 2024 — Ihr Einkommensbonus (und damit die Obergrenze von 70 % oder 80 %) kann dort also anders ausfallen als heute.

Die Stufen im Einzelnen

  1. ab 21.07.2026in KraftIhr Antragsdatum

    Förderung gesamt: 19.600 €

    keine Änderung an den abgebildeten Werten

    Einkommensjahre: 2023/2024

  2. ab 01.02.2027angekündigt

    Förderung gesamt: 19.075 €

    Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % → 12 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 28.000 € → 27.250 €

    Einkommensjahre: 2024/2025 (Einkommen fortgeschrieben)

  3. ab 01.08.2027angekündigt

    Förderung gesamt: 18.020 €

    Klimageschwindigkeitsbonus: 12 % → 8 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 27.250 € → 26.500 €

    Einkommensjahre: 2024/2025 (Einkommen fortgeschrieben)

  4. ab 01.02.2028angekündigt

    Förderung gesamt: 16.480 €

    Klimageschwindigkeitsbonus: 8 % → 4 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 26.500 € → 25.750 €

    Einkommensjahre: 2025/2026 (Einkommen fortgeschrieben)

  5. ab 01.08.2028angekündigt

    Förderung gesamt: 15.000 €

    Klimageschwindigkeitsbonus: 4 % → 0 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 25.750 € → 25.000 €

    Einkommensjahre: 2025/2026 (Einkommen fortgeschrieben)

Vor dem 21.07.2026 galten andere Förderregeln. Diese Version bildet sie nicht ab, deshalb beginnt die Zeitachse dort.

Zwei Größen degressieren, und zwar unabhängig voneinander. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt von 28.000 € auf 25.000 €, der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % auf 0 %:

ab 21.07.2026 — 28.000 € Höchstbetrag, 16 % KGB.
ab 01.02.2027 — 27.250 €, 12 %.
ab 01.08.2027 — 26.500 €, 8 %.
ab 01.02.2028 — 25.750 €, 4 %.
ab 01.08.2028 — 25.000 €, 0 %.

Die Höchstbeträge für die Wohneinheiten zwei bis sechs (15.000 €) und ab der siebten (8.000 €) bleiben über den gesamten Pfad unverändert — es degressiert nur die erste Wohneinheit. In einem großen Mehrfamilienhaus fällt die Absenkung des Gebäude-Höchstbetrags daher anteilig kaum ins Gewicht, in einem Einfamilienhaus voll.

Für das Beispiel unten — Einfamilienhaus, 24 Jahre alte Gasheizung, mittlere Einkommensstufe — bedeutet der volle Pfad einen Rückgang der Förderung von rund 19.600 € auf 15.000 €, wenn derselbe Antrag statt im August 2026 erst im August 2028 gestellt würde.

Stolperfalle: Das Antragsdatum zählt, nicht das Datum der Installation

Maßgeblich für den anzuwendenden Regelstand ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Einbau und nicht die Rechnung. Wer im Januar 2027 beantragt und im Sommer 2027 einbauen lässt, rechnet nach den Regeln vom Januar. Umgekehrt hilft es nicht, den Einbau vorzuziehen — und der Versuch, ihn vor den Antrag zu ziehen, ist der teuerste Fehler überhaupt: Ein ohne aufschiebende Bedingung unterschriebener Vertrag ist ein schädlicher Vorhabenbeginn und beendet den Anspruch vollständig. Der Rechner arbeitet deshalb mit dem geplanten Antragsdatum als eigenem Eingabefeld.

Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat

Der auffälligste Punkt: Der frühere Effizienzbonus für natürliche Kältemittel entfällt. Er war ein Zuschlag auf die Förderquote und ist ersatzlos gestrichen.

Das wird häufig mit einer zweiten, ganz anderen Regel verwechselt: Ein natürliches Kältemittel wird ab dem 1. Januar 2028 zur Fördervoraussetzung. Bis dahin bleiben Anlagen mit synthetischem Kältemittel förderfähig — sie bekommen nur keinen Zuschlag mehr dafür. Aus „der Bonus ist weg“ wird auf vielen Seiten fälschlich „synthetische Kältemittel werden nicht mehr gefördert“; das stimmt erst ab 2028.

Gleichzeitig beginnt der bekannte Degressionspfad für Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus, der bis August 2028 durchdekliniert ist.

Was unverändert geblieben ist

Die Grundförderung von 30 % bleibt über den gesamten bekannten Pfad konstant — auch für Vermieter. Konstant bleiben ebenso die Einkommensstufen samt Familienzuschlag, die Gesamt-Deckel von 70 % beziehungsweise 80 % in der untersten Stufe, und die technischen Voraussetzungen wie die Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0.

Das ist für die Planung wichtig: Wer den Antrag verschiebt, verliert Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus — aber nicht den Einkommensbonus und nicht die Grundförderung.

Der Regelstand danach

Nach dem 1. August 2028 endet der bekannte Pfad: Der Höchstbetrag steht dann bei 25.000 € für die erste Wohneinheit, der Klimageschwindigkeitsbonus bei 0 %. Ein Nachfolgestand ist nicht angekündigt.

Der Rechner behandelt diesen letzten Stand deshalb als offen und nicht als „läuft aus“ — eine Fortschreibung wäre eine Annahme, keine Regel. Angekündigte, aber noch nicht in Kraft getretene Stände sind in der Zeitachse als solche markiert.

Warum die ersten beiden Degressionsstufen viele Haushalte nichts kosten

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zuerst von 16 % auf 12 %, dann auf 8 %. Für einen Haushalt in der 30-Prozent-Einkommensstufe ist die erste dieser Absenkungen folgenlos: Grundförderung 30 % plus 16 % KGB plus 30 % Einkommensbonus ergeben 76 %, der Gesamt-Deckel von 70 % schneidet den Zusatzantrag ohnehin auf 40 % zurück. Sinkt der KGB auf 12 %, ergibt die Bonussumme 42 % — immer noch über den 40 %, die der Deckel zulässt. Es ändert sich nichts. Erst bei 8 % KGB fällt die Bonussumme auf 38 % und rutscht unter den Deckel; ab da kostet jede weitere Stufe voll. Für diesen Haushalt bleibt von den vier Degressionsstufen bis Februar 2027 also nur die Absenkung des Höchstbetrags übrig — rund 525 € statt der gefühlten „vier Prozentpunkte weniger“. Der Rechner zeigt genau das, weil er den Deckel als eigene Zeile der Herleitung ausweist und die Zeitachse denselben Fall über alle fünf Regelstände durchrechnet.

Für Ihr Gebäude anpassen

1Gebäude & Nutzung

Gebäude & Nutzung

Die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt die Kostendeckel.

Wohnen Sie selbst im Gebäude?

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für Selbstnutzer.

m²
Dämmzustand

2Aktuelle Heizungenthält Annahmen

Aktuelle Heizung

Gas und Biomasse qualifizieren erst ab 20 Jahren.

Gas (Zentralheizung): qualifiziert für den Klimageschwindigkeitsbonus.

Steht die Heizung am Ende ihrer Lebensdauer?Schätzung

aus Alter 22 Jahre geschätzt

Wie möchten Sie den Verbrauch angeben?

Die Zahl von Ihrer Abrechnung — der Brennstoff, der ins Haus geht. Den Kesselwirkungsgrad (96 %) rechnet der Rechner selbst heraus.

3Neue Wärmepumpeenthält Annahmen

Neue Wärmepumpe
Kältemittel
Schätzung
JAZ schätzen lassen
Wärmeübergabe / Vorlauftemperatur

~55 °C

Dämmzustand Teilsaniert und Wärmepumpentyp aus den Gruppen oben übernommen.

geschätzte JAZ 3,3 (Bereich 3,0–3,6) — Schätzung, kein Herstellerwert

Schallgrenzwert des Außengeräts eingehalten?

Vorläufig, angenommen: Förderfähige Kosten, Haushaltseinkommen. Förderung 19.600 €, effektiver Satz 65,33 %, Eigenanteil 10.400 €. Differenzkosten-Amortisation: sofort.

Voraussichtliche Förderungvorläufig

ca. 19.600 €

Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
65,33 %
Eigenanteil
10.400 €

Diese Summe basiert noch auf Werten, die der Rechner angenommen hat:

  • Förderfähige KostenDie Förderung ist ein Prozentsatz hiervon — dieser Wert skaliert alles.
  • HaushaltseinkommenEntscheidet allein, ob der Einkommensbonus greift.

Sobald diese Angaben gemacht wurden, verschwindet der Hinweis.

Amortisation

Differenzkosten-Amortisationmaßgeblich für Ihre Angabe
sofort
Vollkosten-Amortisation
6 Jahre

Welcher Wert zählt, hängt davon ab, ob die alte Heizung ohnehin ersetzt werden müsste. Beide Werte erklärt

Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.

Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik · Haftungsausschluss

Speichern Sie die aktuelle Rechnung als Szenario. Ändern Sie dann eine Angabe und speichern Sie erneut — gespeicherte Szenarien vergleicht der Rechner unten automatisch nebeneinander.

Eingaben nach einem Neuladen behalten?

Ihre Eingaben liegen nur in diesem Tab. Ein Neuladen — auf dem Handy auch ein Tab-Wechsel — setzt sie auf die Startwerte zurück.

Speichert Ihre aktuellen Eingaben nur in diesem Browser, damit sie nach einem Neuladen erhalten bleiben. Es werden keine Daten übertragen.

Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung unterschreiben

Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn — außer er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel ist die Förderung für dieses Vorhaben verloren und lässt sich nachträglich nicht retten.

Häufige Fragen

Welcher Regelstand gilt für meinen Antrag?
Der Stand am Tag der Antragstellung. Einbau- und Rechnungsdatum sind dafür unerheblich, solange der Vertrag nicht ohne aufschiebende Bedingung vor der Antragstellung unterschrieben wurde.
Sinkt der Höchstbetrag für alle Wohneinheiten?
Nein, nur für die erste. Die 15.000 € für die Wohneinheiten zwei bis sechs und die 8.000 € ab der siebten bleiben über den gesamten bekannten Pfad unverändert.
Sind synthetische Kältemittel seit Juli 2026 nicht mehr förderfähig?
Doch. Weggefallen ist nur der Bonus für natürliche Kältemittel. Zur Fördervoraussetzung wird ein natürliches Kältemittel erst für Anträge ab dem 1. Januar 2028.
Lohnt es sich, den Antrag vorzuziehen?
Rechnerisch fast immer, weil beide degressierenden Größen nur sinken. Wie viel es konkret ausmacht, hängt aber stark von Ihrer Einkommensstufe ab — bei hoher Bonussumme fangen die ersten Stufen den Klimageschwindigkeitsbonus noch im Gesamt-Deckel ab.