Glossar
Die Begriffe, die Ihnen im Rechner begegnen — in Klartext erklärt. Jeder Eintrag verlinkt dorthin, wo der Begriff im Rechner eine Rolle spielt.
- anteiliger Höchstbetrag
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Der Förderhöchstbetrag verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten. Versorgt die neue Heizung nicht alle — etwa eine Etagenheizung —, zählt nur der Anteil der versorgten Einheiten.
- aufschiebende / auflösende Bedingung
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Eine Klausel im Installationsvertrag, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne sie ist ein unterschriebener Vertrag ein schädlicher Vorhabenbeginn. Harte Bedingung der Förderung.
- Basisantrag
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Der erste Antragsweg: die Grundförderung auf den vollen Förderhöchstbetrag des Gebäudes. Im Mehrfamilienhaus muss ihn ein Eigentümer persönlich stellen.
- Bestätigung zum Antrag BzA
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Die Bestätigung der Energieeffizienz-Expertin oder des -Experten, dass das Vorhaben förderfähig ist. Sie ist die verbindliche Grundlage der Förderung — dieses Werkzeug ersetzt sie nicht.
- Differenzkosten
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Die Mehrkosten der Wärmepumpe gegenüber dem fossilen Kessel, den Sie ohnehin hätten kaufen müssen: Eigenanteil minus Anschaffung des Vergleichskessels. Steht der Austausch ohnehin an, ist das die ehrlichere Grundlage der Amortisation als die vollen Kosten.
- Effizienzbonus
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Der frühere 5-%-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel — zum 21.07.2026 abgeschafft. Wird nur für Anträge vor diesem Datum abgebildet.
- Einkommensbonus EKB
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Ein Zuschlag für selbst nutzende Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen (40 / 30 / 10 %).
- Einkommensbonus-Stufe
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Die Einkommensstufe, die nach Abzug des Familienzuschlags gilt. Sie entscheidet über den Prozentsatz des Einkommensbonus und über den Gesamt-Deckel des Fördersatzes.
- Einkommensteuerbescheid
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Der Steuerbescheid mit dem zu versteuernden Einkommen — der anerkannte Einkommensnachweis für den Einkommensbonus.
- Emissionsminderungszuschlag
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Der frühere Zuschlag von 2.500 € für Biomasseheizungen — zum 21.07.2026 abgeschafft. Wird nur historisch abgebildet.
- Ergänzungskredit
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Ein zinsgünstiger KfW-Kredit (358/359) für den verbleibenden, nicht durch den Zuschuss gedeckten Teil der Kosten. Hier nur erwähnt.
- Familienzuschlag
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Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das Einkommen für die Stufeneinordnung einmalig um 10.000 € gesenkt — kein zusätzlicher Bonus, sondern eine verschobene Schwelle.
- förderfähige Kosten
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Der Teil der Projektkosten, auf den die Förderung wirkt — begrenzt durch den Förderhöchstbetrag je Gebäude. Nicht jede Rechnungsposition ist förderfähig.
- Förderhöchstbetrag
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Die Obergrenze der förderfähigen Kosten. Sie ergibt sich aus der Zahl der Wohneinheiten — ein Sockelbetrag für die erste, gestaffelte Zuschläge für weitere.
- Gas-Etagenheizung
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Eine Gasheizung je Wohnung statt einer zentralen Anlage. Für den Klimageschwindigkeitsbonus gilt sie in jedem Alter als qualifizierende Altanlage.
- Gebäude
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Das ganze Gebäude. Der Förderhöchstbetrag wird je Gebäude gerechnet, nicht je Wohneinheit.
- Grundförderung
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Der Sockelzuschuss von 30 %, den jede förderfähige Wärmepumpe bekommt — auch für vermietete Wohneinheiten. Wird als Basisantrag gestellt.
- Haushaltsjahreseinkommen
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Die zu versteuernden Einkommen der maßgeblichen Haushaltsmitglieder eines Kalenderjahres, zusammengezählt und über die Jahre Antragsjahr − 3 und − 2 gemittelt. Zum Haushalt zählen die dort gemeldeten Eigentümer:innen samt Partner:innen; minderjährige Personen bleiben außen vor.
- individueller Sanierungsfahrplan iSFP
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Ein Fahrplan für die schrittweise Sanierung des Gebäudes. Er erhöht den BAFA-Fördersatz für die Gebäudehülle — hier nur informativ.
- Jahresarbeitszahl JAZ
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Wie viele Kilowattstunden Wärme die Wärmepumpe pro Kilowattstunde Strom über das Jahr liefert. Mindestens 3,0 ist Bedingung für die Förderung; die Vorlauftemperatur ist der größte Hebel.
- Kesselwirkungsgrad
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Wie viel des eingekauften Brennstoffs der Kessel tatsächlich in nutzbare Wärme umsetzt. Brennwertkessel liegen bei etwa 96 %, alte Konstanttemperaturkessel bei rund 70 % — der Rest geht über das Abgas verloren.
- Klimageschwindigkeitsbonus KGB
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Ein Zuschlag für den schnellen Austausch einer alten, fossilen Heizung. Nur für selbst genutzte Wohneinheiten und sinkt im Zeitverlauf (Degression).
- Nachtspeicherheizung
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Elektrische Speicherheizung, die nachts Strom in Wärme umwandelt. Für den Klimageschwindigkeitsbonus gilt sie in jedem Alter als qualifizierende Altanlage.
- Nichtveranlagungsbescheinigung NV
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Eine Bescheinigung, dass keine Steuererklärung abzugeben ist. Als Einkommensnachweis für den Bonus wird sie nicht anerkannt.
- Nutzwärme
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Die Wärme, die nach dem Kessel im Haus ankommt — der Brennstoff abzüglich der Verluste des Kessels. Auf der Rechnung steht der Brennstoff, nicht die Nutzwärme: 13.000 kWh Gas ergeben bei einem Brennwertkessel rund 12.500 kWh Nutzwärme.
- Rentenbezugsmitteilung
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Die Mitteilung über die Bruttorente, Teil des alternativen Nachweiswegs für Rentnerinnen und Rentner. Sie stellt auf die Bruttorente ab und ist meist ungünstiger als der Steuerbescheid.
- Sondereigentum
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Der Teil einer Eigentumswohnung, der Ihnen allein gehört — anders als das Gemeinschaftseigentum der WEG. Eine Etagenheizung gehört dazu: den Antrag stellen Sie persönlich, nicht die WEG.
- Umfeldmaßnahmen
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Arbeiten rund um die Wärmepumpe, die mitgefördert werden: Hydraulik, Pufferspeicher, Anpassung der Wärmeverteilung, Elektroarbeiten.
- Vorhabenbeginn
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Der Beginn des Vorhabens. Ein ohne Bedingung unterschriebener Installationsvertrag gilt als Vorhabenbeginn und macht die Förderung verloren — der Antrag muss vorher gestellt sein.
- Vorlauftemperatur
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Die Temperatur, mit der das Heizwasser in die Heizkörper oder die Fußbodenheizung läuft. Je niedriger, desto höher die JAZ — Flächenheizungen und große Heizkörper senken sie.
- Wohneinheit
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Eine in sich abgeschlossene Wohnung im Gebäude. Ihre Anzahl bestimmt den Förderhöchstbetrag und, bei mehreren Einheiten, die Aufteilung in Basis- und Zusatzantrag.
- Zählerschrank
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Der Verteilerschrank für die Stromzähler. Muss er für die Wärmepumpe erneuert werden, ist das förderfähige Kosten.
- zu versteuerndes Einkommen zvE
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Das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Grundlage für die Einkommensstufe, gemittelt über zwei bestimmte Steuerjahre.
- Zusammenveranlagung
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Die gemeinsame Veranlagung von Ehe- oder Lebenspartnern. Sie führt zu einem Steuerbescheid mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen — dieser eine Betrag ist schon das Haushaltseinkommen beider und wird genau einmal eingetragen: nicht halbiert, nicht pro Person.
- Zusatzantrag
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Der zweite Antragsweg: die Boni auf den Anteil der selbst genutzten Wohneinheit. Wird nach Bewilligung des Basisantrags innerhalb einer Frist gestellt.
Dieses Werkzeug bietet eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer/eines Energieeffizienz-Expertin/-Experten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.