Förderung der Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus
Im Mehrfamilienhaus ist die Wärmepumpen-Förderung kein einfaches Vielfaches der Einfamilienhaus-Förderung. Zwei Regeln greifen anders, und beide werden auf vielen Seiten falsch oder gar nicht dargestellt: der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten staffelt sich pro Wohneinheit, und der Einkommensbonus wirkt nur auf die selbst genutzte Wohneinheit — nicht auf das ganze Gebäude.
Diese Seite rechnet ein konkretes Beispiel durch und erklärt, ab wann sich die Mehrfamilienhaus-Rechnung gegenüber der Einfamilienhaus-Rechnung überhaupt lohnt.
Dieses Werkzeug bietet eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer/eines Energieeffizienz-Expertin/-Experten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Beispiel: 6 Wohneinheiten, eine selbst genutzt, 120.000 € Kosten
Voraussichtliche Förderung
37.766,67 €
- Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
- 31,47 %
- Eigenanteil
- 82.233,33 €
- Differenzkosten-Amortisation
- 9 Jahre
Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Förderhöchstbetrag (Gebäude) Grundlage | 28.000 € (1. WE) + 5 × 15.000 € = 103.000 € | 103.000 € |
| Förderfähige Kosten auf den Höchstbetrag begrenzt gedeckelt | 120.000 € > 103.000 € → Basis 103.000 € | 103.000 € |
| Einkommensbonus (Stufe 2): 30 % angerechnet | 40.000 € → 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % angerechnet | → 16 % | 16 % |
| Grundförderung: 30 % angerechnet | → 30 % | 30 % |
| Gesamt-Deckel 70 % − Grundförderung 30 % → Zusatzantrag-Satz 40 % (statt 46 %) gedeckelt | min(46 %, 70 % − 30 %) = 40 % | 40 % |
| Basisantrag (Grundförderung auf den maßgeblichen Höchstbetrag) angerechnet | 30 % × 103.000 € = 30.900 € | 30.900 € |
| Zusatzantrag-Bemessungsgrundlage (Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) Grundlage | min(17.166,67 €, 17.166,67 €) = 17.166,67 € | 17.166,67 € |
| Zusatzantrag (Boni auf den Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) angerechnet | 40 % × 17.166,67 € = 6.866,67 € | 6.866,67 € |
| Gesamtförderung angerechnet | 30.900 € + 6.866,67 € = 37.766,67 € | 37.766,67 € |
| Vergleich: Mehrfamilienhaus-Aufteilung ergibt hier mehr als ein Einfamilienhaus Grundlage | 37.766,67 € vs. 19.600 € (Wendepunkt bei 53.454,52 € förderfähigen Kosten) | 19.600 € |
| Nutzwärmebedarf pro Jahr Grundlage | 90.000 × 1,0 kWh × 96 % = 86.400 kWh | 86.400 kWh |
| Strombedarf der Wärmepumpe Grundlage | 86.400 kWh ÷ 3,50 = 24.686 kWh | 24.686 kWh |
| Jährliche Betriebskosten (Jahr 1) Grundlage | 11.257 € − 6.054,57 € = 5.202,43 € | 5.202,43 € |
| Vollkosten-Amortisation (Eigenanteil) Grundlage | Eigenanteil 82.233,33 € nach 11 Jahren gedeckt | 11 Jahre |
| Mehrkosten-Amortisation (gegenüber neuem Öl-/Gaskessel) Grundlage | Mehrkosten 68.733,33 € nach 9 Jahren gedeckt | 9 Jahre |
Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik
Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten staffelt sich nach Wohneinheiten: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die Wohneinheiten zwei bis sechs und je 8.000 € ab der siebten. Bei sechs versorgten Wohneinheiten ergibt das einen Höchstbetrag von 28.000 € + 5 × 15.000 € = 103.000 €.
Von den 120.000 € Kosten der Zentralanlage sind damit 103.000 € förderfähig; die restlichen 17.000 € liegen über der Grenze und erscheinen in der Herleitung als „gedeckelt“. Auf die 103.000 € wirkt die Grundförderung. Der Klimageschwindigkeitsbonus kommt hinzu, weil eine alte, funktionsfähige Gasheizung ersetzt wird.
Der Einkommensbonus dagegen wirkt nur auf den Kostenanteil der selbst genutzten Wohneinheit — nicht auf die 103.000 € insgesamt. Genau diese Aufteilung sehen Sie in der Herleitung der Beispielrechnung unten Schritt für Schritt.
Stolperfalle: Mehr Wohneinheiten heißt nicht automatisch mehr Förderung
Die naheliegende Annahme „sechs Wohneinheiten, also sechsmal so viel Förderung“ stimmt nicht. Der Höchstbetrag pro weiterer Wohneinheit ist niedriger als für die erste, und die einkommensabhängigen Boni greifen nur auf den selbst genutzten Anteil. Bei vielen vermieteten Wohneinheiten und moderaten Kosten kann die Förderung, auf die selbst genutzte Wohneinheit bezogen, sogar günstiger ausfallen als dieselbe Anlage in einem Einfamilienhaus. Der Rechner zeigt diesen Einfamilienhaus-Vergleich deshalb immer mit an.
Der gestaffelte Höchstbetrag pro Wohneinheit
Förderfähig sind die Kosten nur bis zu einem Höchstbetrag, der sich pro versorgter Wohneinheit staffelt. Die erste Wohneinheit ist am höchsten angesetzt, jede weitere niedriger. Maßgeblich ist die Zahl der versorgten Wohneinheiten, nicht die Zahl der Eigentümer.
Warum die erste Wohneinheit anders zählt
Die Grundausstattung der Anlage — Wärmepumpe, Pufferspeicher, Hydraulik — fällt einmal an, unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten. Der höhere Höchstbetrag der ersten Wohneinheit bildet das ab; die weiteren Wohneinheiten erhöhen den Rahmen nur noch anteilig.
Einkommensbonus nur auf die selbst genutzte Wohneinheit
Der Einkommensbonus setzt voraus, dass Sie eine Wohneinheit selbst nutzen und mit dem Haushaltseinkommen unter der Schwelle liegen. Er wirkt dann aber nur auf den Kostenanteil dieser einen Wohneinheit. Für vermietete Wohneinheiten gibt es weder Einkommens- noch Klimageschwindigkeitsbonus — dort bleibt es bei der Grundförderung.
Genau hier liegt der häufigste Fehler in Überschlagsrechnungen: Der Bonus wird auf die gesamten förderfähigen Kosten angewandt statt nur auf den selbst genutzten Anteil.
Basisantrag und Zusatzantrag
Der Anspruch wird in einen Basisantrag und einen Zusatzantrag aufgeteilt. Wie diese Aufteilung im Mehrfamilienhaus zustande kommt, ist ein eigenes Thema — der Rechner weist beide Beträge getrennt aus, und die vollständige Herleitung zeigt jeden Schritt.
Der Wendepunkt: ab wann sich die Mehrfamilienhaus-Rechnung lohnt
Der Rechner ermittelt nicht nur den Betrag, sondern auch den Kostenpunkt, ab dem die Mehrfamilienhaus-Aufteilung mehr bringt als die Einfamilienhaus-Rechnung derselben Anlage. Unterhalb dieses Wendepunkts überwiegen die einkommensabhängigen Boni auf die selbst genutzte Einheit; oberhalb überwiegt der höhere Gesamt-Höchstbetrag der gestaffelten Wohneinheiten. Diesen Wendepunkt beziffert der Rechner in der Beispielrechnung — eine Angabe, die keine andere Seite hier macht, weil sie beide Rechenwege parallel durchführt.
Für Ihr Gebäude anpassen
Vorläufig, angenommen: Förderfähige Kosten, Haushaltseinkommen. Förderung 19.600 €, effektiver Satz 65,33 %, Eigenanteil 10.400 €. Differenzkosten-Amortisation: sofort.
Voraussichtliche Förderungvorläufig
ca. 19.600 €
- Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
- 65,33 %
- Eigenanteil
- 10.400 €
Diese Summe basiert noch auf Werten, die der Rechner angenommen hat:
- Förderfähige KostenDie Förderung ist ein Prozentsatz hiervon — dieser Wert skaliert alles.
- HaushaltseinkommenEntscheidet allein, ob der Einkommensbonus greift.
Sobald diese Angaben gemacht wurden, verschwindet der Hinweis.
Amortisation
- Differenzkosten-Amortisationmaßgeblich für Ihre Angabe
- sofort
- Vollkosten-Amortisation
- 6 Jahre
Welcher Wert zählt, hängt davon ab, ob die alte Heizung ohnehin ersetzt werden müsste. Beide Werte erklärt
Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.
Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik · Haftungsausschluss
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Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung unterschreiben
Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn — außer er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel ist die Förderung für dieses Vorhaben verloren und lässt sich nachträglich nicht retten.
Schallgrenzwert noch nicht bestätigt
Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen die Schallanforderungen am Aufstellort einhalten. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb das Datenblatt mit dem Schallleistungspegel und den nötigen Abstand zur Nachbargrenze bestätigen.
Förderfähige Kosten sind ein Durchschnittswert
Die Förderung ist ein Prozentsatz auf diese Summe — sie skaliert das ganze Ergebnis, stärker als jede andere einzelne Angabe. Der hinterlegte Wert ist ein typischer Anlagenpreis, kein Angebot. Tragen Sie die Summe aus Ihrem Angebot ein; solange sie fehlt, ist die Zahl oben eine Vorschau.
Einkommen ist geschätzt
Für den Antrag reicht die Schätzung; nachgewiesen wird sie erst mit der Verwendungsbestätigung. Weil die Stufen harte Schwellen sind, kann eine Abweichung von wenigen hundert Euro den ganzen Bonus kosten — tragen Sie den Betrag aus den Steuerbescheiden ein, sobald Sie sie vorliegen haben.
Häufige Fragen
- Zählt für den Höchstbetrag die Zahl der Eigentümer oder der Wohneinheiten?
- Die Zahl der von der neuen Anlage versorgten Wohneinheiten. Ein Eigentümer, dem mehrere Wohneinheiten gehören, erhöht den Höchstbetrag genauso wie mehrere Eigentümer — maßgeblich sind die versorgten Wohneinheiten.
- Bekomme ich den Einkommensbonus für das ganze Gebäude?
- Nein. Der Einkommensbonus wirkt nur auf den Kostenanteil der von Ihnen selbst genutzten Wohneinheit, nicht auf die förderfähigen Kosten des gesamten Gebäudes. Vermietete Wohneinheiten erhalten nur die Grundförderung.
- Kann die Förderung im Mehrfamilienhaus schlechter sein als im Einfamilienhaus?
- Bezogen auf die selbst genutzte Wohneinheit kann das vorkommen, wenn viele Wohneinheiten vermietet sind und die Kosten moderat bleiben. Der Rechner zeigt den Einfamilienhaus-Vergleich und den Wendepunkt, ab dem sich die Mehrfamilienhaus-Rechnung lohnt.