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Wärmepumpen-Förderung berechnen BEG EM · KfW 458

Basisantrag und Zusatzantrag: wer wirklich zwei Anträge braucht

Vorweg, weil es die häufigste Verwechslung zu diesem Thema ist: Zwei Anträge sind nicht der Normalfall. Wer ein Einfamilienhaus selbst bewohnt, stellt einen Antrag, und Klimageschwindigkeits- wie Einkommensbonus stecken darin. Ein Zusatzantrag wird nur gebraucht, wenn die selbst genutzte Wohneinheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einem Mehrfamilienhaus liegt.

Zu trennen sind dabei zwei Dinge, die den gleichen Namen tragen: der Rechenweg — Grundförderung auf den vollen Gebäude-Höchstbetrag, Boni nur auf den Anteil der selbst genutzten Wohneinheit — gilt immer. Der Antragsweg mit zwei getrennten Formularen gilt nur im Mehrparteienfall. Diese Seite zeigt beides an einem durchgerechneten Beispiel.

KI-gestützt erstellt, redaktionell geprüft (wie?) · Verantwortlich: Impressum · Zuletzt aktualisiert:

Dieses Werkzeug bietet eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer/eines Energieeffizienz-Expertin/-Experten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Beispiel: 5 Wohneinheiten, 4 versorgt, eine selbst genutzt

Voraussichtliche Förderung

28.160 €

Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
31,29 %
Eigenanteil
61.840 €
Differenzkosten-Amortisation
8 Jahre

Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.

Vollständige Herleitung
Schritt Rechnung Betrag
Förderhöchstbetrag (Gebäude) Grundlage 28.000 € (1. WE) + 4 × 15.000 € = 88.000 € 88.000 €
Anteiliger Höchstbetrag (Maßnahme betrifft nicht alle Wohneinheiten) gedeckelt 88.000 € ÷ 5 WE × 4 versorgte WE = 70.400 € 70.400 €
Förderfähige Kosten auf den Höchstbetrag begrenzt gedeckelt 90.000 € > 70.400 € → Basis 70.400 € 70.400 €
Einkommensbonus (Stufe 2): 30 % angerechnet 40.000 € → 30 % 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % angerechnet → 16 % 16 %
Grundförderung: 30 % angerechnet → 30 % 30 %
Gesamt-Deckel 70 % − Grundförderung 30 % → Zusatzantrag-Satz 40 % (statt 46 %) gedeckelt min(46 %, 70 % − 30 %) = 40 % 40 %
Basisantrag (Grundförderung auf den maßgeblichen Höchstbetrag) angerechnet 30 % × 70.400 € = 21.120 € 21.120 €
Zusatzantrag-Bemessungsgrundlage (Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) Grundlage min(17.600 €, 17.600 €) = 17.600 € 17.600 €
Zusatzantrag (Boni auf den Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) angerechnet 40 % × 17.600 € = 7.040 € 7.040 €
Gesamtförderung angerechnet 21.120 € + 7.040 € = 28.160 € 28.160 €
Nutzwärmebedarf pro Jahr Grundlage 76.000 × 1,0 kWh × 96 % = 72.960 kWh 72.960 kWh
Strombedarf der Wärmepumpe Grundlage 72.960 kWh ÷ 3,50 = 20.846 kWh 20.846 kWh
Jährliche Betriebskosten (Jahr 1) Grundlage 9.544,80 € − 5.132,97 € = 4.411,83 € 4.411,83 €
Vollkosten-Amortisation (Eigenanteil) Grundlage Eigenanteil 61.840 € nach 10 Jahren gedeckt 10 Jahre
Mehrkosten-Amortisation (gegenüber neuem Öl-/Gaskessel) Grundlage Mehrkosten 48.340 € nach 8 Jahren gedeckt 8 Jahre

Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik

Für Ihr Gebäude anpassen

Das Beispiel ist bewusst ein Mehrparteienfall — also genau die Konstellation, in der tatsächlich zwei Anträge nötig sind. Das Gebäude hat fünf Wohneinheiten, die neue Zentralanlage versorgt vier davon, und eine der versorgten Wohneinheiten wird selbst genutzt. Der Gebäude-Höchstbetrag richtet sich nach allen Wohneinheiten: 28.000 € für die erste plus 4 × 15.000 € = 88.000 €. Die 90.000 € Kosten liegen darüber, die Bemessungsgrundlage ist also 88.000 €.

Der Basisantrag ist einfach: 30 % Grundförderung auf die vollen 88.000 €. Diese Hälfte bekommt jeder Antragsteller, auch ein reiner Vermieter, und sie hängt weder am Einkommen noch am Alter der alten Heizung.

Der Zusatzantrag ist die komplizierte Hälfte. Seine Bemessungsgrundlage ist der kleinere von zwei Werten: dem Kostenanteil der selbst genutzten Wohneinheit (88.000 € ÷ 4 versorgte Wohneinheiten = 22.000 €) und dem Höchstbetrag geteilt durch alle Wohneinheiten (88.000 € ÷ 5 = 17.600 €). Maßgeblich sind hier also 17.600 € — die zweite Grenze ist die schärfere, weil eine Wohneinheit im Gebäude gar nicht mit versorgt wird.

Auf diese 17.600 € wirkt der Zusatzantrag-Satz. Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus (im Beispiel 30 %) ergeben zusammen 46 % — mehr, als der Gesamt-Deckel von 70 % neben der Grundförderung noch zulässt. Übrig bleiben 70 % − 30 % = 40 %. Die vollständige Herleitung unten zeigt jeden dieser Schritte einzeln.

Stolperfalle: Der Zusatzantrag ist fristgebunden — der Basisantrag nicht

Gilt nur im Mehrparteienfall, dort aber hart: Der Basisantrag ist der Anker, ohne ihn gibt es gar nichts. Der Zusatzantrag hängt an ihm und muss innerhalb von sechs Monaten nach der Zusage zum Basisantrag und vor der Nachweiseinreichung zum Basisantrag gestellt werden. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert nicht die Förderung, sondern genau den Teil, der die Förderquote von 30 % auf bis zu 70 % hebt — im Beispiel oben der größere Hebel pro Euro Bemessungsgrundlage. Die Frist läuft ab der Zusage, nicht ab der Antragstellung. Der Rechner weist beide Beträge deshalb immer getrennt aus, damit sichtbar ist, was daran hängt.

Wer zwei Anträge braucht — und wer nicht

Der Zusatzantrag ist an eine Eigentumskonstellation geknüpft, nicht an die Höhe der Förderung. Nach der Formulierung der KfW können Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Familienzuschlag nur von der Eigentümerin oder dem Eigentümer der selbst genutzten Wohneinheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft beziehungsweise in einem Mehrfamilienhaus über einen Zusatzantrag im Portal „Meine KfW“ beantragt werden.

Ein Antrag genügt, wenn Ihnen das ganze Gebäude gehört und Sie darin wohnen — der klassische Einfamilienhaus-Fall, aber auch das Zweifamilienhaus in einer Hand. Die Boni werden dann im selben Antrag geltend gemacht; Grundlage ist, was die Bestätigung zum Antrag (BzA) dazu ausweist.

Zwei Anträge braucht, wer eine Wohneinheit in einer WEG oder einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern selbst bewohnt: Die Gemeinschaft beziehungsweise die antragstellende Partei holt im Basisantrag die Grundförderung für die Anlage am Gemeinschaftseigentum, und die selbst nutzende Eigentümerin holt ihre persönlichen Boni im Zusatzantrag nach.

Reine Vermieter ohne selbst genutzte Wohneinheit stellen ebenfalls nur einen Antrag — sie haben schlicht keine Boni zu beantragen und bleiben bei der Grundförderung.

Was im Basisantrag steckt

Der Basisantrag trägt die Grundförderung von 30 % auf die volle, gedeckelte Bemessungsgrundlage des Gebäudes. Er ist der einzige Teil, den auch ein reiner Vermieter ohne selbst genutzte Wohneinheit erhält, und der einzige, der ohne Einkommensangaben auskommt.

Weil er auf dem gesamten Gebäude-Höchstbetrag rechnet, wächst er mit jeder weiteren Wohneinheit — anders als der Zusatzantrag, dessen Grenze pro Wohneinheit sinkt, je mehr Wohneinheiten es gibt.

Was im Zusatzantrag steckt

Der Zusatzantrag trägt die beiden Boni, die an die Selbstnutzung gebunden sind: den Klimageschwindigkeitsbonus für den Ersatz einer qualifizierten Altanlage und den Einkommensbonus für Haushalte unterhalb der Einkommensschwellen. Beide setzen voraus, dass Sie eine der versorgten Wohneinheiten selbst bewohnen.

Warum der Gesamt-Deckel den Zusatzantrag trifft und nicht den Basisantrag

Der Deckel begrenzt die kombinierte Förderquote, nicht die einzelnen Boni. Da die Grundförderung feststeht, wird die Differenz zum Deckel zum verfügbaren Rest für den Zusatzantrag: bei 70 % Deckel bleiben neben 30 % Grundförderung genau 40 %. Eine Bonussumme darüber hinaus verpufft — sie erscheint in der Herleitung als gedeckelt, nicht als gestrichen, damit sichtbar bleibt, wie viel Anspruch der Deckel gekostet hat.

Reihenfolge und Fristen

Im Mehrparteienfall: zuerst der Basisantrag, dann — nach dessen Zusage — der Zusatzantrag, und zwar innerhalb von sechs Monaten und vor der Einreichung der Nachweise zum Basisantrag. Beide Anträge werden über das KfW-Zuschussportal gestellt; die Grundlage bleibt in beiden Fällen die Bestätigung zum Antrag (BzA) der oder des Energieeffizienz-Experten.

Was vor dem Antrag passiert, entscheidet über alles Weitere: Ein ohne aufschiebende Bedingung unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag ist ein schädlicher Vorhabenbeginn und beendet den Anspruch, bevor die Aufteilung in zwei Anträge überhaupt relevant wird.

Welche der beiden Zusatzantrag-Grenzen bei Ihnen greift

Die beiden Obergrenzen des Zusatzantrags fallen nur dann zusammen, wenn die neue Anlage alle Wohneinheiten des Gebäudes versorgt — dann ist „Kostenanteil pro versorgter Wohneinheit“ dasselbe wie „Höchstbetrag pro Wohneinheit“. Sobald eine Wohneinheit außen vor bleibt (eigene Etagenheizung, gewerbliche Einheit, nicht angeschlossener Anbau), laufen die beiden Werte auseinander, und die Division durch alle Wohneinheiten wird zur bindenden Grenze — obwohl die nicht versorgte Wohneinheit den Gebäude-Höchstbetrag im Basisantrag sehr wohl erhöht hat. Der Rechner zeigt beide Ceilings nebeneinander und markiert, welches gegriffen hat; diese Gegenüberstellung ist der Grund, warum überschlägige Rechnungen für teilversorgte Gebäude regelmäßig zu hoch liegen.

Für Ihr Gebäude anpassen

1Gebäude & Nutzung

Gebäude & Nutzung

Die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt die Kostendeckel.

Wohnen Sie selbst im Gebäude?

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für Selbstnutzer.

m²
Dämmzustand

2Aktuelle Heizungenthält Annahmen

Aktuelle Heizung

Gas und Biomasse qualifizieren erst ab 20 Jahren.

Gas (Zentralheizung): qualifiziert für den Klimageschwindigkeitsbonus.

Steht die Heizung am Ende ihrer Lebensdauer?Schätzung

aus Alter 22 Jahre geschätzt

Wie möchten Sie den Verbrauch angeben?

Die Zahl von Ihrer Abrechnung — der Brennstoff, der ins Haus geht. Den Kesselwirkungsgrad (96 %) rechnet der Rechner selbst heraus.

3Neue Wärmepumpeenthält Annahmen

Neue Wärmepumpe
Kältemittel
Schätzung
JAZ schätzen lassen
Wärmeübergabe / Vorlauftemperatur

~55 °C

Dämmzustand Teilsaniert und Wärmepumpentyp aus den Gruppen oben übernommen.

geschätzte JAZ 3,3 (Bereich 3,0–3,6) — Schätzung, kein Herstellerwert

Schallgrenzwert des Außengeräts eingehalten?

Vorläufig, angenommen: Förderfähige Kosten, Haushaltseinkommen. Förderung 19.600 €, effektiver Satz 65,33 %, Eigenanteil 10.400 €. Differenzkosten-Amortisation: sofort.

Voraussichtliche Förderungvorläufig

ca. 19.600 €

Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
65,33 %
Eigenanteil
10.400 €

Diese Summe basiert noch auf Werten, die der Rechner angenommen hat:

  • Förderfähige KostenDie Förderung ist ein Prozentsatz hiervon — dieser Wert skaliert alles.
  • HaushaltseinkommenEntscheidet allein, ob der Einkommensbonus greift.

Sobald diese Angaben gemacht wurden, verschwindet der Hinweis.

Amortisation

Differenzkosten-Amortisationmaßgeblich für Ihre Angabe
sofort
Vollkosten-Amortisation
6 Jahre

Welcher Wert zählt, hängt davon ab, ob die alte Heizung ohnehin ersetzt werden müsste. Beide Werte erklärt

Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.

Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik · Haftungsausschluss

Speichern Sie die aktuelle Rechnung als Szenario. Ändern Sie dann eine Angabe und speichern Sie erneut — gespeicherte Szenarien vergleicht der Rechner unten automatisch nebeneinander.

Eingaben nach einem Neuladen behalten?

Ihre Eingaben liegen nur in diesem Tab. Ein Neuladen — auf dem Handy auch ein Tab-Wechsel — setzt sie auf die Startwerte zurück.

Speichert Ihre aktuellen Eingaben nur in diesem Browser, damit sie nach einem Neuladen erhalten bleiben. Es werden keine Daten übertragen.

Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung unterschreiben

Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn — außer er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel ist die Förderung für dieses Vorhaben verloren und lässt sich nachträglich nicht retten.

Häufige Fragen

Muss ich im Einfamilienhaus zwei Anträge stellen?
Nein. Gehört Ihnen das Gebäude und bewohnen Sie es selbst, stellen Sie einen Antrag, in dem Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bereits enthalten sind. Ein Zusatzantrag ist nur vorgesehen, wenn die selbst genutzte Wohneinheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einem Mehrfamilienhaus liegt.
Wer braucht dann überhaupt einen Zusatzantrag?
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohneinheit in einer WEG oder einem Mehrfamilienhaus. Der Basisantrag holt die Grundförderung für die Anlage, der Zusatzantrag die persönlichen Boni für die eigene Wohneinheit — er wird im Portal „Meine KfW“ gestellt.
Wann muss der Zusatzantrag gestellt werden?
Innerhalb von sechs Monaten nach der Zusage zum Basisantrag und vor der Einreichung der Nachweise zum Basisantrag. Die Frist läuft ab der Zusage, nicht ab der Antragstellung.
Kann ich den Zusatzantrag weglassen?
Ja — dann bleibt es bei der Grundförderung von 30 % auf die gedeckelte Bemessungsgrundlage. Sie verzichten damit auf Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, also auf den Teil, der die Quote auf bis zu 70 % (in der niedrigsten Einkommensstufe 80 %) hebt.
Warum ist die Bemessungsgrundlage des Zusatzantrags kleiner als mein Kostenanteil?
Weil zwei Grenzen gleichzeitig gelten und die kleinere zählt: der Kostenanteil Ihrer Wohneinheit an den versorgten Wohneinheiten, und der Gebäude-Höchstbetrag geteilt durch alle Wohneinheiten des Gebäudes. Versorgt die Anlage nicht alle Wohneinheiten, ist fast immer die zweite Grenze die schärfere.