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Wärmepumpen-Förderung berechnen BEG EM · KfW 458

Ablauf des Antrags und die Fehler, die die Förderung kosten

Bei der Heizungsförderung entscheidet die Reihenfolge über den Anspruch, nicht nur der Inhalt. Es gibt genau einen Fehler, der nicht heilbar ist: die Unterschrift unter einen Liefer- oder Leistungsvertrag vor der Antragstellung, ohne aufschiebende Bedingung. Danach gibt es kein Verfahren, keinen Härtefall und keine Nachreichung.

Diese Seite legt den Ablauf Schritt für Schritt offen, benennt die Stelle, an der es schiefgeht, und zeigt die Formulierung, die das verhindert.

KI-gestützt erstellt, redaktionell geprüft (wie?) · Verantwortlich: Impressum · Zuletzt aktualisiert:

Dieses Werkzeug bietet eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer/eines Energieeffizienz-Expertin/-Experten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Beispiel: Vertrag unterschrieben — mit aufschiebender Bedingung

Voraussichtliche Förderung

19.600 €

Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
67,59 %
Eigenanteil
9.400 €
Differenzkosten-Amortisation
sofort

Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.

Vollständige Herleitung
Schritt Rechnung Betrag
Förderhöchstbetrag (Gebäude) Grundlage 28.000 € (1. WE) = 28.000 € 28.000 €
Förderfähige Kosten auf den Höchstbetrag begrenzt gedeckelt 29.000 € > 28.000 € → Basis 28.000 € 28.000 €
Einkommensbonus (Stufe 2): 30 % angerechnet 40.000 € → 30 % 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % angerechnet → 16 % 16 %
Grundförderung: 30 % angerechnet → 30 % 30 %
Gesamt-Deckel 70 % − Grundförderung 30 % → Zusatzantrag-Satz 40 % (statt 46 %) gedeckelt min(46 %, 70 % − 30 %) = 40 % 40 %
Basisantrag (Grundförderung auf den maßgeblichen Höchstbetrag) angerechnet 30 % × 28.000 € = 8.400 € 8.400 €
Zusatzantrag-Bemessungsgrundlage (Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) Grundlage min(28.000 €, 28.000 €) = 28.000 € 28.000 €
Zusatzantrag (Boni auf den Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) angerechnet 40 % × 28.000 € = 11.200 € 11.200 €
Gesamtförderung angerechnet 8.400 € + 11.200 € = 19.600 € 19.600 €
Nutzwärmebedarf pro Jahr Grundlage 21.000 × 1,0 kWh × 96 % = 20.160 kWh 20.160 kWh
Strombedarf der Wärmepumpe Grundlage 20.160 kWh ÷ 3,50 = 5.760 kWh 5.760 kWh
Jährliche Betriebskosten (Jahr 1) Grundlage 2.818,30 € − 1.512,40 € = 1.305,90 € 1.305,90 €
Vollkosten-Amortisation (Eigenanteil) Grundlage Eigenanteil 9.400 € nach 6 Jahren gedeckt 6 Jahre
Mehrkosten-Amortisation (gegenüber neuem Öl-/Gaskessel) Grundlage Mehrkosten −4.100 € ≤ 0 → sofortige Amortisation 0 Jahre

Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik

Für Ihr Gebäude anpassen

Im Beispiel ist der Installationsvertrag bereits unterschrieben, aber unter einer aufschiebenden Bedingung: Er wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Genau das ist der zulässige Weg — der Anspruch bleibt vollständig erhalten, und die Beispielrechnung unten zeigt die volle Förderung.

Wäre derselbe Vertrag ohne diese Bedingung unterschrieben worden, stünde an dieser Stelle keine Zahl, sondern ein schädlicher Vorhabenbeginn — der Rechner gibt dann kein Ergebnis aus, sondern die Ablehnung mit Nennung der Regel, die gegriffen hat. Das ist Absicht: Eine Förderhöhe zu zeigen, auf die kein Anspruch besteht, wäre die irreführendste Zahl, die dieses Werkzeug drucken könnte.

Übrigens ist die Beispielrechnung auch deshalb interessant, weil die 29.000 € Kosten knapp über dem Höchstbetrag von 28.000 € liegen — die Deckelung erscheint in der Herleitung als eigener Schritt.

Stolperfalle: „Auftrag erteilt“ ist bereits der Vorhabenbeginn

Der Vorhabenbeginn ist nicht der Baubeginn und nicht die Lieferung — es ist der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Ein unterschriebenes Angebot, eine per E-Mail bestätigte Auftragserteilung und eine geleistete Anzahlung sind rechtlich alle bereits der Vertragsschluss. Der verbreitete Gedanke „wir haben ja noch nichts gebaut“ hilft an dieser Stelle nicht. Die Rettung ist eine einzige Klausel: Der Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen (oder mit einem auflösenden Vorbehalt versehen). Diese Klausel gehört in den Vertrag selbst, nicht in eine Nebenabrede und nicht in eine mündliche Zusage des Betriebs.

Die aufschiebende Bedingung

Eine aufschiebende Bedingung macht die Wirksamkeit des Vertrags von einem künftigen Ereignis abhängig — hier von der Förderzusage. Bis dahin besteht kein Leistungsanspruch, es liegt also kein Vorhabenbeginn vor. Zulässig ist alternativ ein auflösender Vorbehalt, bei dem der Vertrag endet, wenn die Förderung ausbleibt.

Wichtig ist die Richtung dieser Regel: Ein so bedingter Vertrag ist nicht bloß erlaubt, er ist Voraussetzung für den Antrag. Ohne einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer solchen Bedingung ist eine Antragstellung nicht möglich. Aus dem Vertrag muss sich außerdem das voraussichtliche Datum der Umsetzung ergeben. Die KfW stellt für die Klausel Musterformulierungen bereit, die auf den Einzelfall angepasst werden sollten.

Beide Varianten sind Standard und für seriöse Fachbetriebe kein Thema. Ein Betrieb, der auf einer unbedingten Unterschrift besteht, verlangt von Ihnen das gesamte Förderrisiko — das ist der Punkt, an dem sich ein zweites Angebot lohnt.

Was vor dem Antrag erlaubt ist

Planung, Beratung, Angebote einholen und die Beauftragung der oder des Energieeffizienz-Experten sind unschädlich. Es geht ausschließlich um den Liefer- oder Leistungsvertrag für die Anlage selbst.

Die Rolle der BzA

Die Bestätigung zum Antrag ist die fachliche Grundlage des Antrags: Die eingetragene Expertin oder der Experte bestätigt, dass die geplante Anlage die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt. Ohne BzA-ID lässt sich der Antrag gar nicht stellen.

Damit ist auch klar, was ein Rechner wie dieser leisten kann und was nicht: Er ist eine Orientierung vor der BzA. Die verbindliche Prüfung, ob Ihr Fall förderfähig ist und mit welchen Beträgen, findet in der BzA statt.

Weitere häufige Fehler

Falsche Einkommensjahre. Maßgeblich sind die Steuerjahre drei und zwei Jahre vor dem Antragsjahr, nicht die letzten beiden.

Zusatzantrag vergessen (nur WEG und Mehrfamilienhaus). Die Sechs-Monats-Frist läuft ab der Zusage zum Basisantrag. Wer sie verstreichen lässt, behält die Grundförderung und verliert die Boni. Im selbst bewohnten Einfamilienhaus stellt sich die Frage nicht — dort steckt alles im einen Antrag.

Nachweise nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Der Zuschuss wird erst nach Einreichung von Bestätigung nach Durchführung und Rechnungen ausgezahlt; dafür gilt eine Frist.

Anlage weicht von der BzA ab. Wird eine andere Anlage eingebaut als bestätigt, muss das mit der oder dem Experten geklärt werden, bevor abgerechnet wird.

So läuft der Antrag ab

Die Reihenfolge der Schritte von der Beratung bis zur Auszahlung des Zuschusses der Heizungsförderung.

  1. Energieeffizienz-Experten einbinden Ohne die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer eingetragenen Expertin oder eines Experten gibt es keinen Antrag. Diese Leistung ist selbst förderfähig.
  2. Angebot einholen und Vertrag mit Bedingung schließen Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist keine Option, sondern Voraussetzung: Ohne einen solchen Vertrag ist die Antragstellung nicht möglich. Aus ihm muss außerdem das voraussichtliche Umsetzungsdatum hervorgehen.
  3. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen Mit der BzA-ID wird der Antrag gestellt. Im selbst bewohnten Einfamilienhaus ist das der einzige Antrag — Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind darin enthalten.
  4. Nur in WEG und Mehrfamilienhaus: Zusatzantrag nachreichen Liegt die selbst genutzte Wohneinheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einem Mehrfamilienhaus, holt der Basisantrag nur die Grundförderung. Die persönlichen Boni kommen dann über einen Zusatzantrag — innerhalb von sechs Monaten nach der Zusage und vor der Nachweiseinreichung.
  5. Maßnahme umsetzen lassen Erst nach der Zusage wird der Vertrag wirksam und die Anlage eingebaut. Der Bewilligungszeitraum begrenzt, wie lange dafür Zeit bleibt.
  6. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten Nach Fertigstellung werden die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnungen eingereicht. Der Zuschuss wird ausgezahlt, er muss nicht zurückgezahlt werden.

Warum der Rechner bei schädlichem Vorhabenbeginn keine Zahl zeigt

Die meisten Förderrechner behandeln den Vertragsstatus als Hinweis am Rand und rechnen die Summe trotzdem aus. Das ist der gefährlichste Umgang mit dieser Regel, weil er den Eindruck erzeugt, es gäbe noch etwas zu retten. Hier ist der Vertragsstatus dagegen ein harter Gate-Test vor der Geldrechnung: Ist ohne Bedingung unterschrieben worden, liefert die Berechnung kein Ergebnis, sondern nennt die Regel, an der es scheitert. Der Unterschied ist nicht kosmetisch — bei einer Anlage im Bereich des Höchstbetrags geht es um einen fünfstelligen Betrag, der an einer einzigen Vertragsklausel hängt. Solange noch nicht unterschrieben ist, zeigt der Rechner stattdessen einen Warnhinweis mit genau dieser Klausel, weil das der Moment ist, in dem die Information noch etwas ändern kann.

Für Ihr Gebäude anpassen

1Gebäude & Nutzung

Gebäude & Nutzung

Die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt die Kostendeckel.

Wohnen Sie selbst im Gebäude?

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für Selbstnutzer.

m²
Dämmzustand

2Aktuelle Heizungenthält Annahmen

Aktuelle Heizung

Gas und Biomasse qualifizieren erst ab 20 Jahren.

Gas (Zentralheizung): qualifiziert für den Klimageschwindigkeitsbonus.

Steht die Heizung am Ende ihrer Lebensdauer?Schätzung

aus Alter 22 Jahre geschätzt

Wie möchten Sie den Verbrauch angeben?

Die Zahl von Ihrer Abrechnung — der Brennstoff, der ins Haus geht. Den Kesselwirkungsgrad (96 %) rechnet der Rechner selbst heraus.

3Neue Wärmepumpeenthält Annahmen

Neue Wärmepumpe
Kältemittel
Schätzung
JAZ schätzen lassen
Wärmeübergabe / Vorlauftemperatur

~55 °C

Dämmzustand Teilsaniert und Wärmepumpentyp aus den Gruppen oben übernommen.

geschätzte JAZ 3,3 (Bereich 3,0–3,6) — Schätzung, kein Herstellerwert

Schallgrenzwert des Außengeräts eingehalten?

Vorläufig, angenommen: Förderfähige Kosten, Haushaltseinkommen. Förderung 19.600 €, effektiver Satz 65,33 %, Eigenanteil 10.400 €. Differenzkosten-Amortisation: sofort.

Voraussichtliche Förderungvorläufig

ca. 19.600 €

Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
65,33 %
Eigenanteil
10.400 €

Diese Summe basiert noch auf Werten, die der Rechner angenommen hat:

  • Förderfähige KostenDie Förderung ist ein Prozentsatz hiervon — dieser Wert skaliert alles.
  • HaushaltseinkommenEntscheidet allein, ob der Einkommensbonus greift.

Sobald diese Angaben gemacht wurden, verschwindet der Hinweis.

Amortisation

Differenzkosten-Amortisationmaßgeblich für Ihre Angabe
sofort
Vollkosten-Amortisation
6 Jahre

Welcher Wert zählt, hängt davon ab, ob die alte Heizung ohnehin ersetzt werden müsste. Beide Werte erklärt

Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.

Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik · Haftungsausschluss

Speichern Sie die aktuelle Rechnung als Szenario. Ändern Sie dann eine Angabe und speichern Sie erneut — gespeicherte Szenarien vergleicht der Rechner unten automatisch nebeneinander.

Eingaben nach einem Neuladen behalten?

Ihre Eingaben liegen nur in diesem Tab. Ein Neuladen — auf dem Handy auch ein Tab-Wechsel — setzt sie auf die Startwerte zurück.

Speichert Ihre aktuellen Eingaben nur in diesem Browser, damit sie nach einem Neuladen erhalten bleiben. Es werden keine Daten übertragen.

Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung unterschreiben

Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn — außer er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel ist die Förderung für dieses Vorhaben verloren und lässt sich nachträglich nicht retten.

Häufige Fragen

Darf ich den Vertrag vor dem Antrag unterschreiben?
Sie müssen sogar: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist Voraussetzung für die Antragstellung. Entscheidend ist die Klausel — ohne sie gilt die Unterschrift als schädlicher Vorhabenbeginn und der Anspruch entfällt.
Was gilt genau als Vorhabenbeginn?
Der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags — also auch ein unterschriebenes Angebot, eine bestätigte Auftragserteilung oder eine Anzahlung. Nicht der Baubeginn.
Kann ich die Bedingung nachträglich in den Vertrag aufnehmen?
Nein. Die Änderung eines Liefer- oder Leistungsvertrags durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ist ausdrücklich nicht zulässig. Wurde ohne Bedingung unterschrieben, sprechen Sie unverzüglich mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Experten — geheilt wird der Vorhabenbeginn dadurch aber nicht.
Brauche ich für den Zusatzantrag eine eigene BzA?
Nein. Die Bestätigung zum Antrag gehört zum Vorhaben; Basisantrag und Zusatzantrag beziehen sich auf dieselbe Maßnahme und dieselbe BzA-ID.