Einkommensnachweis für Rentner: so kommt der Bonus zustande
Der Einkommensbonus wird normalerweise über den Steuerbescheid nachgewiesen. Viele Rentnerhaushalte werden aber gar nicht mehr veranlagt und haben für die maßgeblichen Jahre schlicht keinen — was regelmäßig zu der falschen Annahme führt, der Bonus stehe ihnen nicht zu.
Er steht ihnen zu. Diese Seite zeigt, welcher Nachweis an die Stelle des Steuerbescheids tritt, welche Jahre gelten, und rechnet einen typischen Rentnerhaushalt durch — der wegen des Einkommens meist in der höchsten Bonusstufe landet.
Dieses Werkzeug bietet eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer/eines Energieeffizienz-Expertin/-Experten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Beispiel: Zwei Renten, zusammen rund 28.000 €, alte Ölheizung
Voraussichtliche Förderung
22.400 €
- Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
- 74,67 %
- Eigenanteil
- 7.600 €
- Differenzkosten-Amortisation
- sofort
Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Förderhöchstbetrag (Gebäude) Grundlage | 28.000 € (1. WE) = 28.000 € | 28.000 € |
| Förderfähige Kosten auf den Höchstbetrag begrenzt gedeckelt | 30.000 € > 28.000 € → Basis 28.000 € | 28.000 € |
| Einkommensbonus (Stufe 1): 40 % angerechnet | 28.100 € → 40 % | 40 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % angerechnet | → 16 % | 16 % |
| Grundförderung: 30 % angerechnet | → 30 % | 30 % |
| Gesamt-Deckel 80 % − Grundförderung 30 % → Zusatzantrag-Satz 50 % (statt 56 %) gedeckelt | min(56 %, 80 % − 30 %) = 50 % | 50 % |
| Basisantrag (Grundförderung auf den maßgeblichen Höchstbetrag) angerechnet | 30 % × 28.000 € = 8.400 € | 8.400 € |
| Zusatzantrag-Bemessungsgrundlage (Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) Grundlage | min(28.000 €, 28.000 €) = 28.000 € | 28.000 € |
| Zusatzantrag (Boni auf den Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) angerechnet | 50 % × 28.000 € = 14.000 € | 14.000 € |
| Gesamtförderung angerechnet | 8.400 € + 14.000 € = 22.400 € | 22.400 € |
| Nutzwärmebedarf pro Jahr Grundlage | 2.400 × 10,0 kWh × 85 % = 20.400 kWh | 20.400 kWh |
| Strombedarf der Wärmepumpe Grundlage | 20.400 kWh ÷ 3,50 = 5.829 kWh | 5.829 kWh |
| Jährliche Betriebskosten (Jahr 1) Grundlage | 3.519,92 € − 1.528,86 € = 1.991,06 € | 1.991,06 € |
| Vollkosten-Amortisation (Eigenanteil) Grundlage | Eigenanteil 7.600 € nach 3 Jahren gedeckt | 3 Jahre |
| Mehrkosten-Amortisation (gegenüber neuem Öl-/Gaskessel) Grundlage | Mehrkosten −5.900 € ≤ 0 → sofortige Amortisation | 0 Jahre |
Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik
Im Beispiel beziehen zwei Personen im selbst bewohnten Einfamilienhaus zusammen rund 28.000 € Bruttorente im Mittel der beiden maßgeblichen Jahre. Damit liegt der Haushalt in der untersten Einkommensstufe (bis 30.000 €): 40 % Einkommensbonus — und, was oft übersehen wird, ein Gesamt-Deckel von 80 % statt der sonst geltenden 70 %.
Die 26 Jahre alte Ölheizung ist eine qualifizierte Altanlage, der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % kommt also hinzu. Grundförderung 30 % plus 16 % plus 40 % wären 86 %; der Deckel von 80 % begrenzt die kombinierte Quote, sodass für den Zusatzantrag 80 % − 30 % = 50 % bleiben.
Bei 30.000 € Kosten greift außerdem der Höchstbetrag von 28.000 € für die erste Wohneinheit: Die restlichen 2.000 € sind nicht förderfähig und erscheinen in der Herleitung als gedeckelt. Die vollständige Rechnung steht unten.
Stolperfalle: „Kein Steuerbescheid“ heißt nicht „kein Bonus“
Wer nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, hat für die maßgeblichen Jahre keinen Bescheid — das ist der Normalfall bei Renten unterhalb der Veranlagungsgrenze und kein Ausschlussgrund. An die Stelle des Bescheids tritt der Nachweis der Rentenbezüge, in aller Regel die Rentenbezugsmitteilung oder die Jahresmitteilung des Rentenversicherungsträgers für die beiden maßgeblichen Jahre. Der zweite verbreitete Irrtum in dieselbe Richtung: Es zählt die Bruttorente, nicht der Zahlbetrag nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung — die Zahl auf dem Kontoauszug ist also nicht die Zahl für den Antrag.
Welcher Nachweis an die Stelle des Steuerbescheids tritt
Liegt für ein maßgebliches Jahr ein Steuerbescheid vor, ist er der Nachweis — auch für Rentner. Fehlt er, weil keine Veranlagung stattgefunden hat, wird über die Rentenbezüge nachgewiesen: die Rentenbezugsmitteilung beziehungsweise die jährliche Mitteilung des Rentenversicherungsträgers, aus der die Bruttorente des jeweiligen Jahres hervorgeht.
Gibt es mehrere Rentenquellen — gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rente, Versorgungsbezüge —, sind sie alle nachzuweisen, und zwar für jede einkommensrelevante Person im Haushalt.
Wer im Haushalt mitzählt
Gezählt werden Eigentümer und deren Partner, die in der selbst genutzten Wohneinheit wohnen. Ein im Haus lebendes erwachsenes Kind ohne Eigentumsanteil zählt nicht mit — sein Einkommen bleibt für die Stufe unerheblich, auch wenn es zum Haushalt beiträgt.
Die beiden maßgeblichen Jahre
Wie bei allen Antragstellern zählen die Steuerjahre drei und zwei Jahre vor dem Antragsjahr, gemittelt — bei einem Antrag 2026 also 2023 und 2024. Für Rentnerhaushalte ist das häufig günstig, weil Rentenanpassungen der jüngsten Jahre noch nicht in der maßgeblichen Zahl stecken.
Fällt der Renteneintritt in diesen Zeitraum, gilt trotzdem das tatsächliche Jahreseinkommen der beiden Jahre — also gegebenenfalls anteilig Erwerbseinkommen und Rente. Der Rechner fragt beide Jahre einzeln ab, statt „das Einkommen“ als eine Zahl entgegenzunehmen.
Was der Bonus praktisch bedeutet
Im selbst bewohnten Einfamilienhaus — dem Fall des Beispiels oben — wird der Einkommensbonus im selben Antrag geltend gemacht wie die Grundförderung. Ein zweiter Antrag ist dafür nicht nötig; das gilt nur für selbst genutzte Wohneinheiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einem Mehrfamilienhaus, wo die Boni über einen fristgebundenen Zusatzantrag laufen.
Ein Hinweis zur Alternative: Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG setzt eine Steuerschuld voraus, von der sie abgezogen werden könnte. Bei Haushalten unterhalb des Grundfreibetrags läuft sie deshalb ins Leere — für sie ist der Zuschuss regelmäßig der einzige praktikable Weg. Der Rechner blendet diesen Hinweis nur ein, wenn er auf Ihre Angaben zutrifft.
Warum Rentnerhaushalte überdurchschnittlich oft die 80-Prozent-Stufe erreichen
Die Einkommensstufen sind an das Haushaltseinkommen gekoppelt, nicht an das Vermögen und nicht an den Wert der Immobilie. Ein Paar mit abbezahltem Haus und zwei durchschnittlichen Altersrenten liegt fast zwangsläufig unter der 30.000-Euro-Schwelle — der Stufe, die als einzige einen Gesamt-Deckel von 80 % statt 70 % trägt. Gleichzeitig ist in genau diesen Haushalten die Heizung besonders häufig über zwanzig Jahre alt und damit eine qualifizierte Altanlage für den Klimageschwindigkeitsbonus. Beide Bedingungen fallen also systematisch zusammen, und die kombinierte Quote läuft in den 80-Prozent-Deckel statt in den 70-Prozent-Deckel. Der Rechner zeigt in der Herleitung, welcher der beiden Deckel gegriffen hat und wie viel Bonusanspruch er gekostet hat.
Für Ihr Gebäude anpassen
Vorläufig, angenommen: Förderfähige Kosten, Haushaltseinkommen. Förderung 19.600 €, effektiver Satz 65,33 %, Eigenanteil 10.400 €. Differenzkosten-Amortisation: sofort.
Voraussichtliche Förderungvorläufig
ca. 19.600 €
- Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
- 65,33 %
- Eigenanteil
- 10.400 €
Diese Summe basiert noch auf Werten, die der Rechner angenommen hat:
- Förderfähige KostenDie Förderung ist ein Prozentsatz hiervon — dieser Wert skaliert alles.
- HaushaltseinkommenEntscheidet allein, ob der Einkommensbonus greift.
Sobald diese Angaben gemacht wurden, verschwindet der Hinweis.
Amortisation
- Differenzkosten-Amortisationmaßgeblich für Ihre Angabe
- sofort
- Vollkosten-Amortisation
- 6 Jahre
Welcher Wert zählt, hängt davon ab, ob die alte Heizung ohnehin ersetzt werden müsste. Beide Werte erklärt
Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.
Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik · Haftungsausschluss
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Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung unterschreiben
Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn — außer er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel ist die Förderung für dieses Vorhaben verloren und lässt sich nachträglich nicht retten.
Schallgrenzwert noch nicht bestätigt
Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen die Schallanforderungen am Aufstellort einhalten. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb das Datenblatt mit dem Schallleistungspegel und den nötigen Abstand zur Nachbargrenze bestätigen.
Förderfähige Kosten sind ein Durchschnittswert
Die Förderung ist ein Prozentsatz auf diese Summe — sie skaliert das ganze Ergebnis, stärker als jede andere einzelne Angabe. Der hinterlegte Wert ist ein typischer Anlagenpreis, kein Angebot. Tragen Sie die Summe aus Ihrem Angebot ein; solange sie fehlt, ist die Zahl oben eine Vorschau.
Einkommen ist geschätzt
Für den Antrag reicht die Schätzung; nachgewiesen wird sie erst mit der Verwendungsbestätigung. Weil die Stufen harte Schwellen sind, kann eine Abweichung von wenigen hundert Euro den ganzen Bonus kosten — tragen Sie den Betrag aus den Steuerbescheiden ein, sobald Sie sie vorliegen haben.
Häufige Fragen
- Ich bekomme keinen Steuerbescheid mehr. Bekomme ich trotzdem den Einkommensbonus?
- Ja. Fehlt für die maßgeblichen Jahre ein Steuerbescheid, weil keine Veranlagung stattfindet, wird das Einkommen über die Rentenbezüge nachgewiesen — üblicherweise mit der Rentenbezugsmitteilung des Rentenversicherungsträgers.
- Zählt die Bruttorente oder der ausgezahlte Betrag?
- Die Bruttorente des jeweiligen Jahres, nicht der Zahlbetrag nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
- Zählen Betriebsrente und private Rente mit?
- Ja. Alle Rentenbezüge aller einkommensrelevanten Personen im Haushalt gehen in die Summe ein, aus der die Einkommensstufe bestimmt wird.
- Zählt das Einkommen meines im Haus lebenden erwachsenen Kindes mit?
- Nein, solange es keinen Eigentumsanteil hat. Gezählt werden Eigentümer und deren Partner, die in der selbst genutzten Wohneinheit wohnen.