Wärmepumpen-Förderung berechnen
Geben Sie Ihre Angaben ein — das Ergebnis wird sofort berechnet. Alles, was Sie noch nicht eingetragen haben, steht als sichtbare Annahme drin und ist einen Klick vom Ändern entfernt.
Dieses Werkzeug bietet eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer/eines Energieeffizienz-Expertin/-Experten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Vorläufig, angenommen: Förderfähige Kosten, Haushaltseinkommen. Förderung 19.600 €, effektiver Satz 65,33 %, Eigenanteil 10.400 €. Differenzkosten-Amortisation: sofort.
Voraussichtliche Förderungvorläufig
ca. 19.600 €
- Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
- 65,33 %
- Eigenanteil
- 10.400 €
Diese Summe basiert noch auf Werten, die der Rechner angenommen hat:
- Förderfähige KostenDie Förderung ist ein Prozentsatz hiervon — dieser Wert skaliert alles.
- HaushaltseinkommenEntscheidet allein, ob der Einkommensbonus greift.
Sobald diese Angaben gemacht wurden, verschwindet der Hinweis.
Amortisation
- Differenzkosten-Amortisationmaßgeblich für Ihre Angabe
- sofort
- Vollkosten-Amortisation
- 6 Jahre
Welcher Wert zählt, hängt davon ab, ob die alte Heizung ohnehin ersetzt werden müsste. Beide Werte erklärt
Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.
Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik · Haftungsausschluss
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Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung unterschreiben
Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn — außer er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel ist die Förderung für dieses Vorhaben verloren und lässt sich nachträglich nicht retten.
Schallgrenzwert noch nicht bestätigt
Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen die Schallanforderungen am Aufstellort einhalten. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb das Datenblatt mit dem Schallleistungspegel und den nötigen Abstand zur Nachbargrenze bestätigen.
Förderfähige Kosten sind ein Durchschnittswert
Die Förderung ist ein Prozentsatz auf diese Summe — sie skaliert das ganze Ergebnis, stärker als jede andere einzelne Angabe. Der hinterlegte Wert ist ein typischer Anlagenpreis, kein Angebot. Tragen Sie die Summe aus Ihrem Angebot ein; solange sie fehlt, ist die Zahl oben eine Vorschau.
Einkommen ist geschätzt
Für den Antrag reicht die Schätzung; nachgewiesen wird sie erst mit der Verwendungsbestätigung. Weil die Stufen harte Schwellen sind, kann eine Abweichung von wenigen hundert Euro den ganzen Bonus kosten — tragen Sie den Betrag aus den Steuerbescheiden ein, sobald Sie sie vorliegen haben.
Wie sich Ihre Förderung mit dem Antragsdatum ändert
Alle Ihre Angaben bleiben gleich — nur das Antragsdatum wandert über den bekannten Degressionsplan. Jede Stufe ist ein beschlossener Termin, keine Schätzung dazwischen.
Mit Antrag am 10.08.2026 gilt Regelstand v2026-07-21.1: 19.600 €. Ab 01.02.2027 wären es 19.075 € — −525 € gegenüber Ihrem Antragsdatum.
Diagramm wird geladen …
| Antrag ab | Förderung gesamt | Regelstand | Änderung zur Vorstufe |
|---|---|---|---|
| 21.07.2026 | 19.600 € | v2026-07-21.1 | — |
| 01.02.2027 | 19.075 € | v2027-02-01.1 (angekündigt) | Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % → 12 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 28.000 € → 27.250 € |
| 01.08.2027 | 18.020 € | v2027-08-01.1 (angekündigt) | Klimageschwindigkeitsbonus: 12 % → 8 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 27.250 € → 26.500 € |
| 01.02.2028 | 16.480 € | v2028-02-01.1 (angekündigt) | Klimageschwindigkeitsbonus: 8 % → 4 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 26.500 € → 25.750 € |
| 01.08.2028 | 15.000 € | v2028-08-01.1 (angekündigt) | Klimageschwindigkeitsbonus: 4 % → 0 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 25.750 € → 25.000 € |
- Beschlossen und in Kraft
- Angekündigt (noch nicht in Kraft)
- Ihr Antragsdatum
Ab 01.08.2028 liegen noch keine beschlossenen Regeln vor. Weitere Absenkungen sind möglich, werden hier aber nicht geschätzt.
Maßgeblich sind die Einkommen der Jahre Antragsjahr − 3 und − 2, die also mit dem Datum wandern. Die Kurve hält Ihr Haushaltseinkommen konstant und zeigt damit die Wirkung der Regeländerungen, nicht die einer Einkommensänderung. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen die Bescheide 2023 und 2024 — Ihr Einkommensbonus (und damit die Obergrenze von 70 % oder 80 %) kann dort also anders ausfallen als heute.
Die Stufen im Einzelnen
ab 21.07.2026in KraftIhr Antragsdatum
Förderung gesamt: 19.600 €
keine Änderung an den abgebildeten Werten
Einkommensjahre: 2023/2024
ab 01.02.2027angekündigt
Förderung gesamt: 19.075 €
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % → 12 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 28.000 € → 27.250 €
Einkommensjahre: 2024/2025 (Einkommen fortgeschrieben)
ab 01.08.2027angekündigt
Förderung gesamt: 18.020 €
Klimageschwindigkeitsbonus: 12 % → 8 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 27.250 € → 26.500 €
Einkommensjahre: 2024/2025 (Einkommen fortgeschrieben)
ab 01.02.2028angekündigt
Förderung gesamt: 16.480 €
Klimageschwindigkeitsbonus: 8 % → 4 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 26.500 € → 25.750 €
Einkommensjahre: 2025/2026 (Einkommen fortgeschrieben)
ab 01.08.2028angekündigt
Förderung gesamt: 15.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus: 4 % → 0 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 25.750 € → 25.000 €
Einkommensjahre: 2025/2026 (Einkommen fortgeschrieben)
Vor dem 21.07.2026 galten andere Förderregeln. Diese Version bildet sie nicht ab, deshalb beginnt die Zeitachse dort.
Nächste Schritte
Die Zahl oben ist eine Orientierung. Das hier ist der Weg von ihr zu einer Zusage — in dieser Reihenfolge.
-
Energieeffizienz-Expertin oder -Experten beauftragen
Sie erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) — die verbindliche Grundlage der Förderung. Dieses Werkzeug ersetzt sie nicht, es bereitet das Gespräch vor.
-
Angebot einholen — noch nicht unterschreiben
Der Antrag steht und fällt mit den förderfähigen Kosten, und die kommen aus einem konkreten Angebot, nicht aus einem Durchschnittswert. Holen Sie es ein; die Unterschrift darunter ist der Schritt, der warten muss.
-
Antrag vor dem Vorhabenbeginn stellen
Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn — außer er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel ist die Förderung für dieses Vorhaben verloren und lässt sich nachträglich nicht retten.
Wie dieser Rechner zu seiner Zahl kommt und woher die Regelwerte stammen: Zur Methodik