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Wärmepumpen-Förderung berechnen BEG EM · KfW 458

Wärmepumpen-Förderung berechnen

Geben Sie Ihre Angaben ein — das Ergebnis wird sofort berechnet. Alles, was Sie noch nicht eingetragen haben, steht als sichtbare Annahme drin und ist einen Klick vom Ändern entfernt.

Dieses Werkzeug bietet eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer/eines Energieeffizienz-Expertin/-Experten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

1Gebäude & Nutzung

Gebäude & Nutzung

Die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt die Kostendeckel.

Wohnen Sie selbst im Gebäude?

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für Selbstnutzer.

m²
Dämmzustand

2Aktuelle Heizungenthält Annahmen

Aktuelle Heizung

Gas und Biomasse qualifizieren erst ab 20 Jahren.

Gas (Zentralheizung): qualifiziert für den Klimageschwindigkeitsbonus.

Steht die Heizung am Ende ihrer Lebensdauer?Schätzung

aus Alter 22 Jahre geschätzt

Wie möchten Sie den Verbrauch angeben?

Die Zahl von Ihrer Abrechnung — der Brennstoff, der ins Haus geht. Den Kesselwirkungsgrad (96 %) rechnet der Rechner selbst heraus.

3Neue Wärmepumpeenthält Annahmen

Neue Wärmepumpe
Kältemittel
Schätzung
JAZ schätzen lassen
Wärmeübergabe / Vorlauftemperatur

~55 °C

Dämmzustand Teilsaniert und Wärmepumpentyp aus den Gruppen oben übernommen.

geschätzte JAZ 3,3 (Bereich 3,0–3,6) — Schätzung, kein Herstellerwert

Schallgrenzwert des Außengeräts eingehalten?

Vorläufig, angenommen: Förderfähige Kosten, Haushaltseinkommen. Förderung 19.600 €, effektiver Satz 65,33 %, Eigenanteil 10.400 €. Differenzkosten-Amortisation: sofort.

Voraussichtliche Förderungvorläufig

ca. 19.600 €

Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
65,33 %
Eigenanteil
10.400 €

Diese Summe basiert noch auf Werten, die der Rechner angenommen hat:

  • Förderfähige KostenDie Förderung ist ein Prozentsatz hiervon — dieser Wert skaliert alles.
  • HaushaltseinkommenEntscheidet allein, ob der Einkommensbonus greift.

Sobald diese Angaben gemacht wurden, verschwindet der Hinweis.

Amortisation

Differenzkosten-Amortisationmaßgeblich für Ihre Angabe
sofort
Vollkosten-Amortisation
6 Jahre

Welcher Wert zählt, hängt davon ab, ob die alte Heizung ohnehin ersetzt werden müsste. Beide Werte erklärt

Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.

Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik · Haftungsausschluss

Speichern Sie die aktuelle Rechnung als Szenario. Ändern Sie dann eine Angabe und speichern Sie erneut — gespeicherte Szenarien vergleicht der Rechner unten automatisch nebeneinander.

Eingaben nach einem Neuladen behalten?

Ihre Eingaben liegen nur in diesem Tab. Ein Neuladen — auf dem Handy auch ein Tab-Wechsel — setzt sie auf die Startwerte zurück.

Speichert Ihre aktuellen Eingaben nur in diesem Browser, damit sie nach einem Neuladen erhalten bleiben. Es werden keine Daten übertragen.

Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung unterschreiben

Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn — außer er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel ist die Förderung für dieses Vorhaben verloren und lässt sich nachträglich nicht retten.

Wie sich Ihre Förderung mit dem Antragsdatum ändert

Alle Ihre Angaben bleiben gleich — nur das Antragsdatum wandert über den bekannten Degressionsplan. Jede Stufe ist ein beschlossener Termin, keine Schätzung dazwischen.

Mit Antrag am 10.08.2026 gilt Regelstand v2026-07-21.1: 19.600 €. Ab 01.02.2027 wären es 19.075 € — −525 € gegenüber Ihrem Antragsdatum.

Was die Kurve zeigt

Diagramm wird geladen …

Förderung gesamt nach Antragsdatum. Die gestrichelte Linie sind angekündigte, noch nicht in Kraft getretene Stufen.
Förderung gesamt nach Antragsdatum, Stufe für Stufe
Antrag abFörderung gesamtRegelstandÄnderung zur Vorstufe
21.07.202619.600 €v2026-07-21.1—
01.02.202719.075 €v2027-02-01.1 (angekündigt)Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % → 12 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 28.000 € → 27.250 €
01.08.202718.020 €v2027-08-01.1 (angekündigt)Klimageschwindigkeitsbonus: 12 % → 8 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 27.250 € → 26.500 €
01.02.202816.480 €v2028-02-01.1 (angekündigt)Klimageschwindigkeitsbonus: 8 % → 4 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 26.500 € → 25.750 €
01.08.202815.000 €v2028-08-01.1 (angekündigt)Klimageschwindigkeitsbonus: 4 % → 0 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 25.750 € → 25.000 €
  • Beschlossen und in Kraft
  • Angekündigt (noch nicht in Kraft)
  • Ihr Antragsdatum

Ab 01.08.2028 liegen noch keine beschlossenen Regeln vor. Weitere Absenkungen sind möglich, werden hier aber nicht geschätzt.

Maßgeblich sind die Einkommen der Jahre Antragsjahr − 3 und − 2, die also mit dem Datum wandern. Die Kurve hält Ihr Haushaltseinkommen konstant und zeigt damit die Wirkung der Regeländerungen, nicht die einer Einkommensänderung. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen die Bescheide 2023 und 2024 — Ihr Einkommensbonus (und damit die Obergrenze von 70 % oder 80 %) kann dort also anders ausfallen als heute.

Die Stufen im Einzelnen

  1. ab 21.07.2026in KraftIhr Antragsdatum

    Förderung gesamt: 19.600 €

    keine Änderung an den abgebildeten Werten

    Einkommensjahre: 2023/2024

  2. ab 01.02.2027angekündigt

    Förderung gesamt: 19.075 €

    Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % → 12 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 28.000 € → 27.250 €

    Einkommensjahre: 2024/2025 (Einkommen fortgeschrieben)

  3. ab 01.08.2027angekündigt

    Förderung gesamt: 18.020 €

    Klimageschwindigkeitsbonus: 12 % → 8 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 27.250 € → 26.500 €

    Einkommensjahre: 2024/2025 (Einkommen fortgeschrieben)

  4. ab 01.02.2028angekündigt

    Förderung gesamt: 16.480 €

    Klimageschwindigkeitsbonus: 8 % → 4 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 26.500 € → 25.750 €

    Einkommensjahre: 2025/2026 (Einkommen fortgeschrieben)

  5. ab 01.08.2028angekündigt

    Förderung gesamt: 15.000 €

    Klimageschwindigkeitsbonus: 4 % → 0 %; Höchstgrenze erste Wohneinheit: 25.750 € → 25.000 €

    Einkommensjahre: 2025/2026 (Einkommen fortgeschrieben)

Vor dem 21.07.2026 galten andere Förderregeln. Diese Version bildet sie nicht ab, deshalb beginnt die Zeitachse dort.

Nächste Schritte

Die Zahl oben ist eine Orientierung. Das hier ist der Weg von ihr zu einer Zusage — in dieser Reihenfolge.

  1. Energieeffizienz-Expertin oder -Experten beauftragen

    Sie erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) — die verbindliche Grundlage der Förderung. Dieses Werkzeug ersetzt sie nicht, es bereitet das Gespräch vor.

  2. Angebot einholen — noch nicht unterschreiben

    Der Antrag steht und fällt mit den förderfähigen Kosten, und die kommen aus einem konkreten Angebot, nicht aus einem Durchschnittswert. Holen Sie es ein; die Unterschrift darunter ist der Schritt, der warten muss.

  3. Antrag vor dem Vorhabenbeginn stellen

    Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn — außer er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel ist die Förderung für dieses Vorhaben verloren und lässt sich nachträglich nicht retten.

Wie dieser Rechner zu seiner Zahl kommt und woher die Regelwerte stammen: Zur Methodik