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Wärmepumpen-Förderung berechnen BEG EM · KfW 458

Methodik

Dieser Rechner zeigt keine Zahl ohne Herleitung. Diese Seite erklärt jede Rechengröße, nennt die Quellen und sagt offen, wo die Werte noch nicht gegen die Primärquelle geprüft sind.

Zuletzt aktualisiert am 26.07.2026.

Was dieser Rechner ist — und was nicht

Er ist eine Orientierung. Er rechnet die Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und dem KfW-Zuschuss „Heizungsförderung für Wohngebäude" (Produkt 458) sowie die Amortisation des Heizungstausches nach. Er ist nicht die verbindliche Berechnung: die erstellt eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte mit der Bestätigung zum Antrag (BzA). Er ist außerdem keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wie sich der Förderbetrag zusammensetzt

Der Betrag entsteht in einer festen Reihenfolge. Jeder Schritt ist im Rechner als eigener Eintrag in der Herleitung sichtbar; hier ist die Reihenfolge in Prosa.

1. Förderfähige Kosten und Höchstbetrag

Zunächst werden die förderfähigen Kosten bestimmt und auf den Höchstbetrag pro Wohneinheit begrenzt. Für die erste Wohneinheit liegt der Höchstbetrag höher als für weitere Wohneinheiten — deshalb ist die Aufteilung im Mehrfamilienhaus keine einfache Multiplikation. Kosten oberhalb des Höchstbetrags sind nicht förderfähig; sie erscheinen in der Herleitung als „gedeckelt".

2. Grundförderung

Auf die förderfähige Basis wird die Grundförderung angesetzt. Sie steht allen Antragstellenden zu, auch Vermietenden.

3. Klimageschwindigkeitsbonus (KGB)

Der KGB kommt hinzu, wenn eine funktionsfähige alte Heizung ausgetauscht wird, die die Voraussetzungen erfüllt. Er wird über die Jahre abgesenkt (Degression) — der Rechner nimmt dafür den zum Antragsdatum geltenden Satz.

4. Einkommensbonus (EKB)

Selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unterhalb der Schwelle erhalten zusätzlich den Einkommensbonus. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden Steuerjahre Antragsjahr − 3 und − 2. Ein Familienzuschlag verschiebt die Schwelle. Der Bonus wirkt nur auf den Anteil der selbst genutzten Wohneinheit — im Mehrfamilienhaus ein häufig übersehener Punkt.

5. Kombinationsdeckel und Aufteilung Basis-/Zusatzantrag

Die Summe der Sätze wird durch einen Gesamtdeckel begrenzt. Anschließend teilt der Rechner den Anspruch in Basisantrag und Zusatzantrag auf. Der effektive Satz, den die Kopfzeile zeigt, bezieht sich auf Ihre tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.

Wie die Amortisation gerechnet wird

Der Rechner stellt die jährlichen Energiekosten der Wärmepumpe denen der alten Heizung gegenüber und trägt die Investition abzüglich Förderung ab. Er zeigt zwei Amortisationszeiten: die Vollkosten-Amortisation (die Ersparnis muss den gesamten Eigenanteil decken — ehrlich, wenn die alte Heizung noch problemlos liefe) und die Differenzkosten-Amortisation (nur die Mehrkosten gegenüber einer ohnehin fälligen neuen Heizung — ehrlich, wenn ohnehin ersetzt werden müsste). Beide stehen immer im Ergebnis; die eine, die Ihre Angabe zum Lebensende führend macht, ist hervorgehoben — Sie müssen die Frage also nicht sicher beantworten.

Die Amortisation wird bis zu 50 Jahre gesucht und mit ihrem tatsächlichen Jahr angezeigt, auch wenn es jenseits des eingestellten Anzeigehorizonts liegt; „keine Amortisation“ heißt, dass es auch über 50 Jahre keinen Break-even gibt. CO₂-Preis ab 2028 und Preissteigerungen sind hinterlegte Prognosen und im Rechner anpassbar. Für die allgemeine Teuerung der Nebenkosten ist standardmäßig 2 % hinterlegt (das mittelfristige Inflationsziel der EZB); Brennstoff- und Strompreissteigerung sind davon getrennte Energiemarkt-Annahmen.

Der CO₂-Preis wird dabei nicht doppelt berechnet. Brennstoffpreise sind hier Bruttopreise: der Betrag, der auf Ihrer Rechnung steht, CO₂-Abgabe und Mehrwertsteuer inklusive. So ist er auch einzutragen. Der Rechner trennt ihn auf — der heutige CO₂-Anteil wird herausgerechnet, nur der Brennstoff selbst steigt mit der Preissteigerung, und die CO₂-Kurve kommt vollständig wieder hinzu. Das erste Jahr kostet damit genau den eingetragenen Preis, jedes spätere Jahr zusätzlich das, was der CO₂-Pfad gegenüber heute verlangt. Die Abgabe folgt ihrem eigenen Pfad, nicht der Brennstoffteuerung.

Quellen

Jede Regelgröße steht mit einer benannten, verorteten Primärquelle im Register: Dokument, Ausgabe und Fundstelle, nicht nur die herausgebende Stelle. Die Links führen zur herausgebenden Stelle; ein direkter Dokumentlink wird nur gesetzt, wenn er zum Recherchezeitpunkt erreichbar war.

Wie diese Inhalte entstehen

Die Texte, die Erklärungen und die Regellogik dieses Rechners entstehen KI-gestützt. Vor der Veröffentlichung wird jede Seite von der nach § 18 Abs. 2 MStV verantwortlichen Person gelesen und jeder Regelwert gegen die benannte Primärquelle geprüft; gefundene Fehler werden korrigiert, bevor die Seite online geht. Wer das ist, steht im Impressum.

Diese redaktionelle Prüfung ersetzt keine abschließende fachliche Abnahme durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten. Verbindlich ist allein die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Zusage der KfW.

Der Rechner selbst enthält keine KI: der Förderbetrag, die Herleitung und die Amortisation werden von festem, geprüftem Programmcode aus den Regelwerten berechnet. Gleiche Eingaben ergeben deshalb immer dasselbe Ergebnis, und jeder Schritt ist im Ergebnis nachlesbar. Es wird nichts geschätzt, formuliert oder vorhergesagt, während Sie rechnen — und es verlässt nichts Ihren Browser.

Diese Angabe erfolgt nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz.

Prüfstand: was ist gegen die Quelle geprüft?

Von 24 nachprüfbaren Angaben sind 24 gegen die Primärquelle geprüft. Der Stempel zeigt deshalb „alle Regelwerte geprüft“ mit dem Prüfdatum (Stand 10.08.2026).

Nachprüfbar ist eine Angabe, wenn ein Dokument sie nennt: ein Fördersatz, eine Frist, ein gesetzlicher Preiskorridor, ein amtlicher Preisdurchschnitt. Werte, für die es keine Quelle gibt — der CO₂-Preis in zehn Jahren, eine jährliche Preissteigerung, ein Wärmepumpen-Tarif, den keine amtliche Reihe erfasst — sind Annahmen des Rechners. Sie stehen getrennt ausgewiesen: derzeit 3 offengelegte Annahmen. In die Prüfquote gehen sie nicht ein.

Diese Liste ist die Prüfliste dahinter: jede Zeile nennt die Angabe, den aktuell im Rechner hinterlegten Wert, die Fundstelle in der Quelle und den Status. Ändert sich eine Quelle, wechselt hier der Status und der Stempel folgt — beide lesen dieselbe Herkunft.

Fördersätze

  • Grundförderung 30 % für alle Antragstellenden (auch Vermietende).
    Wert im Rechner: 30 %. Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 (07/2026) → Details zur Förderung → Grundförderung. Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Klimageschwindigkeitsbonus (KGB) Ausgangssatz beim Heizungstausch.
    Wert im Rechner: 16 % (Epoche 2026-07). Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Bonusförderung → Klimageschwindigkeitsbonus („beträgt 16 Prozent“). Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • KGB-Degressionsschema samt Stufendaten (Absenkung über die Jahre).
    Wert im Rechner: −4 Prozentpunkte ab 01.02.2027, halbjährlich (01.02./01.08.); ab 01.08.2028 kein KGB. Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Klimageschwindigkeitsbonus („sinkt erstmalig zum 01.02.2027 … um 4 Prozentpunkte“). Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Einkommensbonus-Stufen 40/30/10 % und die zugehörigen Einkommensschwellen.
    Wert im Rechner: 40 % ≤ 30.000 €, 30 % ≤ 40.000 €, 10 % ≤ 50.000 €. Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Einkommensbonus (a/b/c), zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Gesamtdeckel der kombinierten Fördersätze.
    Wert im Rechner: max. 70 %; bis 80 % bei Haushaltseinkommen ≤ 30.000 € (mit Familienzuschlag ≤ 40.000 €). Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Obergrenze des Fördersatzes. Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).

Höchstbeträge (förderfähige Kosten)

  • Förderfähige Höchstbeträge je Wohneinheit nach Position.
    Wert im Rechner: 1. WE 28.000 €, WE 2–6 15.000 €, ab WE 7 8.000 €. Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten (Förderhöchstbetrag). Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Absenkung des Erst-Wohneinheit-Höchstbetrags im Zeitverlauf.
    Wert im Rechner: −750 € ab 01.02.2027, halbjährlich (28.000 → 27.250 € …). Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Förderhöchstbetrag („sinkt erstmalig am 01.02.2027 … um 750 Euro“). Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Mehrfamilienhaus: förderfähige Basis ist der niedrigere der beiden Deckel.
    Wert im Rechner: min(tatsächliche Kosten, anteiliger Gebäude-Höchstbetrag). Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Förderhöchstbetrag des Gebäudes (Verteilung zu gleichen Teilen). Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Versorgt die Maßnahme nicht alle Wohneinheiten (z. B. Etagenheizung), gilt nur der anteilige Höchstbetrag der versorgten Einheiten.
    Wert im Rechner: Gebäude-Höchstbetrag ÷ Wohneinheiten × versorgte Wohneinheiten. Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Obergrenze des Fördersatzes und Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten („Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes … so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten“). Status: geprüft am 10.08.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).

Fördervoraussetzungen

  • Mindest-Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe.
    Wert im Rechner: JAZ ≥ 3,0 (Nachweis nach VDI 4650 Blatt 1). Quelle: BEG-EM-Richtlinie — BEG EM, Technische Mindestanforderungen — Wärmepumpen („mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,0“). Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Kältemittel-Anforderung: natürliches Kältemittel als Fördervoraussetzung.
    Wert im Rechner: Pflicht ab 01.01.2028; synthetische Kältemittel bis 31.12.2027 förderfähig (korrigiert von 21.07.2026). Quelle: BEG-EM-Richtlinie — BEG-EM-Reform / Bundesverband Wärmepumpe (BWP) — Kältemittel-Pflicht ab 01.01.2028. Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Schädlicher Vorhabenbeginn: Vertrag nur mit aufschiebender/auflösender Bedingung vor Antrag.
    Wert im Rechner: Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur KfW-Zusage. Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → In 6 Schritten (Schritt 2) / Antragstellung. Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).

Einkommen

  • Familienzuschlag: Verschiebung der Einkommensschwelle um +10.000 €.
    Wert im Rechner: +10.000 € (pauschal und einmalig, Kind < 18 mit Kindergeldberechtigung). Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Einkommensbonus / Familienzuschlag. Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Akzeptierte Einkommensnachweise für den Einkommensbonus.
    Wert im Rechner: Einkommensteuerbescheide der Jahre AJ−3 und AJ−2 erforderlich; Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide und andere Dokumente werden nicht akzeptiert. Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Nachweiseinreichung → Einkommensteuerbescheide. Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Das Haushaltsjahreseinkommen ist die Summe der zu versteuernden Einkommen der maßgeblichen Haushaltsmitglieder — bei Zusammenveranlagung also der eine gemeinsame Betrag des einen Bescheids, weder halbiert noch doppelt gezählt.
    Wert im Rechner: Summe der zvE der gezählten Haushaltsmitglieder je Kalenderjahr, gemittelt über AJ−3 und AJ−2; ein gemeinsamer Steuerbescheid zählt einmal. Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 (07/2026) → Haushalt / Haushaltsjahreseinkommen („Das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen eines Kalenderjahres der relevanten Haushaltsmitglieder.“). Status: geprüft am 10.08.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).

Antragsablauf

  • Aufteilung der Kostenbasis auf Basisantrag (Grundförderung) und Zusatzantrag (Boni).
    Wert im Rechner: Basisantrag = Grundförderung (Gebäude); Zusatzantrag = KGB/EKB je selbstgenutzter WE. Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Antragstellung in WEG und Mehrfamilienhäusern. Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Frist für den Zusatzantrag nach Zusage des Basisantrags.
    Wert im Rechner: spätestens 6 Monate nach Zusage des Basisantrags (und vor dessen Nachweiseinreichung). Quelle: KfW-Merkblatt 458 — Merkblatt 458 → Hinweise für Zusatzanträge. Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).

Abgeschaffte Komponenten (historisch)

  • Wegfall des Effizienzbonus (5 % für natürliche Kältemittel / Wasser-/Erd-/Abwasserquelle).
    Wert im Rechner: endet 21.07.2026 (ersatzlos; natürliche Kältemittel werden ab 2028 Pflicht statt Bonus). Quelle: BEG-EM-Richtlinie — BEG-EM-Reform 21.07.2026 (BWP) — Wegfall Effizienzbonus. Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Wegfall des Emissionsminderungszuschlags (2.500 € für emissionsarme Biomasse).
    Wert im Rechner: endet 21.07.2026 (ersatzlos gestrichen). Quelle: BEG-EM-Richtlinie — BEG-EM-Reform 21.07.2026 (BWP) — Wegfall Emissionsminderungszuschlag. Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).

Energie- & Kostenannahmen

  • Gesetzlicher CO₂-Preis 2026/2027 im nationalen Emissionshandel (Versteigerung im Preiskorridor).
    Wert im Rechner: 2026 65 €/t (Korridor 55–65 €/t; erste Versteigerung am 01.07.2026 zum Höchstpreis zugeteilt), 2027 65 €/t (Korridor fortgeschrieben). Quelle: BEHG § 10 / EU-ETS 2 — BEHG § 10 Abs. 2 („Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro … Höchstpreis von 65 Euro“); Fortschreibung 2027 nach dem Entwurf des Dritten BEHG-Änderungsgesetzes (BMUKN, 03.07.2026) — noch nicht in Kraft. Status: geprüft am 31.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • CO₂-Preispfad ab 2028 — ETS-2-Projektion, als Prognose gekennzeichnet und im Rechner änderbar.
    Wert im Rechner: ab 2028 +10 €/t·a ab 75 €/t, gedeckelt bei 250 €/t (Prognose). Quelle: BEHG § 10 / EU-ETS 2 — EU-ETS 2 startet nach der Verschiebung (Rat/EP, November 2025) am 01.01.2028; der Preis bildet sich am Markt — kein Dokument nennt einen Wert. Status: offengelegte Annahme — keine Quelle nennt einen Wert, im Rechner änderbar.
  • Vorgabepreise für Öl und Gas — Brutto-Arbeitspreise wie auf der Rechnung, CO₂ und MwSt. enthalten.
    Wert im Rechner: Gas 12,23 ct/kWh (Destatis, Haushalte 2. Hj. 2025); Öl 1,3208 €/l (am 31.07.2026 bei 3.000 l Abnahme). Quelle: Destatis — Energiepreise — Erdgas- und Stromdurchschnittspreise, Haushaltskunden 2. Halbjahr 2025 (veröffentlicht 31.03.2026); Heizöl über den Verbraucherpreisindex für leichtes Heizöl (Juni 2026: +29,4 % zum Vorjahr, kriegsbedingt erhöht). Status: geprüft am 31.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Vorgabepreis für Holzpellets.
    Wert im Rechner: 38,81 ct/kg (DEPI Juli 2026: 388,09 €/t bei 6 t Abnahme). Quelle: DEPI-Pelletpreis — DEPI-Pelletpreis, Monatswert Juli 2026, Abnahmemenge 6 t. Status: geprüft am 31.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Strompreis für Wärmepumpe und Nachtspeicher — Annahme unterhalb des Haushaltsmittels.
    Wert im Rechner: Wärmepumpe 0,24 €/kWh, Nachtspeicher 0,28 €/kWh. Quelle: Destatis — Energiepreise — Das amtliche Haushaltsmittel (Destatis: 40,55 ct/kWh, 2. Hj. 2025) enthält die reduzierten Wärmepumpen- und Heizstromtarife nach § 14a EnWG nicht; für diese gibt es keine amtliche Durchschnittsreihe. Status: offengelegte Annahme — keine Quelle nennt einen Wert, im Rechner änderbar.
  • Jährliche Preissteigerung und die Brennstoffe ohne amtliche Preisreihe — Annahmen des Rechners.
    Wert im Rechner: Brennstoff +4 %/a, Strom +3 %/a; Kohle 0,71 €/kg, Scheitholz 0,15 €/kg. Quelle: Marktannahme (keine Primärquelle) — Keine Primärquelle — Vorwärtsannahme bzw. Marktpreis ohne amtliche Statistik. Status: offengelegte Annahme — keine Quelle nennt einen Wert, im Rechner änderbar.
  • Allgemeine Teuerung der Nebenkosten (nicht Brennstoff/Strom) als Vorgabewert.
    Wert im Rechner: 2 % (mittelfristiges EZB-Inflationsziel). Quelle: EZB — geldpolitische Strategie — Symmetrisches 2-%-Ziel (Strategie 2021). Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).
  • Angenommene Nutzungsdauer der Heizung / Austauschpflicht-Anker.
    Wert im Rechner: ~20 Jahre Nutzungsdauer; 30 Jahre (GEG § 72, Konstanttemperaturkessel). Quelle: GEG — § 72 (Betriebsverbot/Austauschpflicht für Heizkessel). Status: geprüft am 27.07.2026 (Redaktion · Primärquellenprüfung, KI-gestützt und redaktionell nachgeprüft — ohne Prüfung durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten).

Die Prüfung mit Stand 10.08.2026 ist ein dokumentarischer Abgleich jeder Zahl mit der benannten Primärquelle (KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026, BEG-EM-Reform, BEHG § 10, Destatis, DEPI, EZB und GEG). Eine abschließende fachliche Abnahme durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten ist sie nicht; über Ihren konkreten Fall entscheidet allein die Zusage der KfW.

Dieses Werkzeug bietet eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer/eines Energieeffizienz-Expertin/-Experten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.