Zum Inhalt springen
Wärmepumpen-Förderung berechnen BEG EM · KfW 458

Einkommensbonus: Stufen, Schwellen und der Familienzuschlag

Der Einkommensbonus ist der größte einzelne Hebel der Heizungsförderung — und der, bei dem am häufigsten die falsche Zahl eingesetzt wird. Maßgeblich ist nicht Ihr Bruttoeinkommen und nicht das laufende Jahr, sondern das zu versteuernde Einkommen des Haushalts, gemittelt über zwei bestimmte Steuerjahre.

Diese Seite zeigt die Stufen, sagt genau welche Jahre zählen, und rechnet den Familienzuschlag durch — die Regel, die eine Haushaltsrechnung über der Schwelle noch unter die Schwelle bringen kann.

KI-gestützt erstellt, redaktionell geprüft (wie?) · Verantwortlich: Impressum · Zuletzt aktualisiert:

Dieses Werkzeug bietet eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer/eines Energieeffizienz-Expertin/-Experten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Beispiel: Haushalt mit 48.000 € Basiseinkommen und einem Kind

Voraussichtliche Förderung

19.600 €

Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
61,25 %
Eigenanteil
12.400 €
Differenzkosten-Amortisation
sofort

Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.

Vollständige Herleitung
Schritt Rechnung Betrag
Förderhöchstbetrag (Gebäude) Grundlage 28.000 € (1. WE) = 28.000 € 28.000 €
Förderfähige Kosten auf den Höchstbetrag begrenzt gedeckelt 32.000 € > 28.000 € → Basis 28.000 € 28.000 €
Familienzuschlag: Einkommen für die Stufe um 10.000 € gesenkt Grundlage 48.000 € − 10.000 € = 38.000 € 38.000 €
Einkommensbonus (Stufe 2): 30 % angerechnet 38.000 € → 30 % 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % angerechnet → 16 % 16 %
Grundförderung: 30 % angerechnet → 30 % 30 %
Gesamt-Deckel 70 % − Grundförderung 30 % → Zusatzantrag-Satz 40 % (statt 46 %) gedeckelt min(46 %, 70 % − 30 %) = 40 % 40 %
Basisantrag (Grundförderung auf den maßgeblichen Höchstbetrag) angerechnet 30 % × 28.000 € = 8.400 € 8.400 €
Zusatzantrag-Bemessungsgrundlage (Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) Grundlage min(28.000 €, 28.000 €) = 28.000 € 28.000 €
Zusatzantrag (Boni auf den Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) angerechnet 40 % × 28.000 € = 11.200 € 11.200 €
Gesamtförderung angerechnet 8.400 € + 11.200 € = 19.600 € 19.600 €
Nutzwärmebedarf pro Jahr Grundlage 20.000 × 1,0 kWh × 96 % = 19.200 kWh 19.200 kWh
Strombedarf der Wärmepumpe Grundlage 19.200 kWh ÷ 3,50 = 5.486 kWh 5.486 kWh
Jährliche Betriebskosten (Jahr 1) Grundlage 2.696 € − 1.446,57 € = 1.249,43 € 1.249,43 €
Vollkosten-Amortisation (Eigenanteil) Grundlage Eigenanteil 12.400 € nach 8 Jahren gedeckt 8 Jahre
Mehrkosten-Amortisation (gegenüber neuem Öl-/Gaskessel) Grundlage Mehrkosten −1.100 € ≤ 0 → sofortige Amortisation 0 Jahre

Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik

Für Ihr Gebäude anpassen

Im Beispiel verdienen zwei Personen zusammen 48.000 € zu versteuerndes Einkommen im Mittel der beiden maßgeblichen Steuerjahre. Ohne Kind läge der Haushalt damit in der Stufe „bis 50.000 €“ und bekäme 10 % Einkommensbonus.

Weil ein minderjähriges Kind mit Hauptwohnsitz in der selbst genutzten Wohneinheit lebt, greift der Familienzuschlag: Er zieht 10.000 € vom Basiseinkommen ab, bevor die Stufe bestimmt wird. Maßgeblich sind also 38.000 € — und damit die Stufe „bis 40.000 €“ mit 30 % Einkommensbonus.

Der Sprung kostet nichts und ist rein rechnerisch, aber er verdreifacht den Bonussatz. Zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % ergäbe das 46 % — mehr als der Gesamt-Deckel von 70 % neben der Grundförderung zulässt, sodass 40 % übrig bleiben. Die Herleitung unten zeigt beide Schritte, den Zuschlag und den Deckel, jeweils als eigene Zeile.

Stolperfalle: Es zählen nicht die letzten beiden Jahre

Maßgeblich sind die Steuerjahre drei und zwei Jahre vor dem Antragsjahr — bei einem Antrag im Jahr 2026 also 2023 und 2024, nicht 2024 und 2025. Der Grund ist praktisch: Für das unmittelbar vorangegangene Jahr liegt zum Antragszeitpunkt in der Regel noch kein Steuerbescheid vor. Wer mit den zuletzt bekannten Zahlen rechnet, landet oft in der falschen Stufe — besonders nach einer Gehaltsänderung, einer Elternzeit oder einem Renteneintritt in der Zwischenzeit. Der Rechner benennt die beiden Jahre explizit und rechnet mit ihnen, nicht mit „dem Einkommen“.

Die Einkommensstufen

Der Einkommensbonus ist gestaffelt, und mit ihm der Gesamt-Deckel der kombinierten Förderquote:

bis 30.000 € — 40 % Einkommensbonus, Gesamt-Deckel 80 %.
bis 40.000 € — 30 % Einkommensbonus, Gesamt-Deckel 70 %.
bis 50.000 € — 10 % Einkommensbonus, Gesamt-Deckel 70 %.
über 50.000 € — kein Einkommensbonus, Gesamt-Deckel 70 %.

Die Grenzen sind Obergrenzen einschließlich: Genau 40.000 € liegen noch in der 30-Prozent-Stufe.

Welches Einkommen zählt

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) aus dem Steuerbescheid — nicht das Brutto, nicht das Netto und nicht die Summe der Einkünfte. Der Unterschied ist erheblich: Zwischen Bruttoentgelt und zvE liegen Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge.

Gezählt werden die Personen, die Eigentümer sind (oder deren Partner) und in der selbst genutzten Wohneinheit wohnen. Erwachsene Kinder, Mitbewohner oder Mieter ohne Eigentumsanteil zählen nicht mit — auch dann nicht, wenn sie im selben Haushalt leben.

Zwei Jahre, ein Mittelwert

Aus den beiden maßgeblichen Steuerjahren wird der Durchschnitt gebildet, nicht das schlechtere oder das bessere Jahr genommen. Ein einzelnes Ausreißerjahr — eine Abfindung, ein Verlustjahr aus selbstständiger Tätigkeit — schlägt damit nur zur Hälfte durch.

Voraussetzung: Selbstnutzung

Der Einkommensbonus setzt zwingend voraus, dass Sie eine der versorgten Wohneinheiten selbst bewohnen. Reine Vermieter erhalten ihn nicht — für sie bleibt es bei der Grundförderung von 30 % im Basisantrag. Dasselbe gilt für den Klimageschwindigkeitsbonus.

Im Mehrfamilienhaus wirkt der Bonus außerdem nur auf den Kostenanteil Ihrer Wohneinheit, nicht auf die förderfähigen Kosten des ganzen Gebäudes — das ist der zweite große Rechenfehler in Überschlagsrechnungen.

Warum der Familienzuschlag zweimal wirkt

Der Familienzuschlag verschiebt nicht den Bonussatz, sondern die Schwelle — er wird vom Basiseinkommen abgezogen, bevor die Stufe bestimmt wird. Das hat eine Konsequenz, die in Übersichtstabellen fast immer untergeht: An jede Einkommensstufe ist nicht nur ein Bonussatz gekoppelt, sondern auch ein eigener Gesamt-Deckel. Die unterste Stufe (bis 30.000 €) trägt einen Deckel von 80 % statt 70 %. Ein Haushalt bei 39.000 € Basiseinkommen mit einem Kind rutscht durch den Zuschlag auf 29.000 € — und gewinnt damit in einem Schritt den höheren Bonussatz und 10 Prozentpunkte mehr Spielraum unter dem Deckel. Der Rechner zeigt diesen Doppeleffekt als zwei getrennte Zeilen der Herleitung, weil er sonst wie ein Rechenfehler aussieht.

Für Ihr Gebäude anpassen

1Gebäude & Nutzung

Gebäude & Nutzung

Die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt die Kostendeckel.

Wohnen Sie selbst im Gebäude?

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für Selbstnutzer.

m²
Dämmzustand

2Aktuelle Heizungenthält Annahmen

Aktuelle Heizung

Gas und Biomasse qualifizieren erst ab 20 Jahren.

Gas (Zentralheizung): qualifiziert für den Klimageschwindigkeitsbonus.

Steht die Heizung am Ende ihrer Lebensdauer?Schätzung

aus Alter 22 Jahre geschätzt

Wie möchten Sie den Verbrauch angeben?

Die Zahl von Ihrer Abrechnung — der Brennstoff, der ins Haus geht. Den Kesselwirkungsgrad (96 %) rechnet der Rechner selbst heraus.

3Neue Wärmepumpeenthält Annahmen

Neue Wärmepumpe
Kältemittel
Schätzung
JAZ schätzen lassen
Wärmeübergabe / Vorlauftemperatur

~55 °C

Dämmzustand Teilsaniert und Wärmepumpentyp aus den Gruppen oben übernommen.

geschätzte JAZ 3,3 (Bereich 3,0–3,6) — Schätzung, kein Herstellerwert

Schallgrenzwert des Außengeräts eingehalten?

Vorläufig, angenommen: Förderfähige Kosten, Haushaltseinkommen. Förderung 19.600 €, effektiver Satz 65,33 %, Eigenanteil 10.400 €. Differenzkosten-Amortisation: sofort.

Voraussichtliche Förderungvorläufig

ca. 19.600 €

Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
65,33 %
Eigenanteil
10.400 €

Diese Summe basiert noch auf Werten, die der Rechner angenommen hat:

  • Förderfähige KostenDie Förderung ist ein Prozentsatz hiervon — dieser Wert skaliert alles.
  • HaushaltseinkommenEntscheidet allein, ob der Einkommensbonus greift.

Sobald diese Angaben gemacht wurden, verschwindet der Hinweis.

Amortisation

Differenzkosten-Amortisationmaßgeblich für Ihre Angabe
sofort
Vollkosten-Amortisation
6 Jahre

Welcher Wert zählt, hängt davon ab, ob die alte Heizung ohnehin ersetzt werden müsste. Beide Werte erklärt

Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.

Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik · Haftungsausschluss

Speichern Sie die aktuelle Rechnung als Szenario. Ändern Sie dann eine Angabe und speichern Sie erneut — gespeicherte Szenarien vergleicht der Rechner unten automatisch nebeneinander.

Eingaben nach einem Neuladen behalten?

Ihre Eingaben liegen nur in diesem Tab. Ein Neuladen — auf dem Handy auch ein Tab-Wechsel — setzt sie auf die Startwerte zurück.

Speichert Ihre aktuellen Eingaben nur in diesem Browser, damit sie nach einem Neuladen erhalten bleiben. Es werden keine Daten übertragen.

Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung unterschreiben

Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn — außer er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel ist die Förderung für dieses Vorhaben verloren und lässt sich nachträglich nicht retten.

Häufige Fragen

Welche Steuerjahre zählen bei einem Antrag im Jahr 2026?
Die Jahre 2023 und 2024 — drei und zwei Jahre vor dem Antragsjahr. Aus beiden wird der Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltseinkommens gebildet.
Zählt das Brutto oder das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Es liegt je nach Abzügen deutlich unter dem Bruttoentgelt, weshalb viele Haushalte in einer besseren Stufe liegen als eine Brutto-Überschlagsrechnung vermuten lässt.
Wie wirkt sich ein Kind auf den Einkommensbonus aus?
Ein minderjähriges Kind mit Hauptwohnsitz in der selbst genutzten Wohneinheit senkt das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 €, bevor die Stufe bestimmt wird. Das kann sowohl den Bonussatz als auch den Gesamt-Deckel anheben.
Bekommen Vermieter den Einkommensbonus?
Nein. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen beide Selbstnutzung voraus. Ohne selbst genutzte Wohneinheit bleibt es bei der Grundförderung von 30 %.