Einkommensbonus: Stufen, Schwellen und der Familienzuschlag
Der Einkommensbonus ist der größte einzelne Hebel der Heizungsförderung — und der, bei dem am häufigsten die falsche Zahl eingesetzt wird. Maßgeblich ist nicht Ihr Bruttoeinkommen und nicht das laufende Jahr, sondern das zu versteuernde Einkommen des Haushalts, gemittelt über zwei bestimmte Steuerjahre.
Diese Seite zeigt die Stufen, sagt genau welche Jahre zählen, und rechnet den Familienzuschlag durch — die Regel, die eine Haushaltsrechnung über der Schwelle noch unter die Schwelle bringen kann.
Dieses Werkzeug bietet eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) einer/eines Energieeffizienz-Expertin/-Experten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Beispiel: Haushalt mit 48.000 € Basiseinkommen und einem Kind
Voraussichtliche Förderung
19.600 €
- Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
- 61,25 %
- Eigenanteil
- 12.400 €
- Differenzkosten-Amortisation
- sofort
Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Förderhöchstbetrag (Gebäude) Grundlage | 28.000 € (1. WE) = 28.000 € | 28.000 € |
| Förderfähige Kosten auf den Höchstbetrag begrenzt gedeckelt | 32.000 € > 28.000 € → Basis 28.000 € | 28.000 € |
| Familienzuschlag: Einkommen für die Stufe um 10.000 € gesenkt Grundlage | 48.000 € − 10.000 € = 38.000 € | 38.000 € |
| Einkommensbonus (Stufe 2): 30 % angerechnet | 38.000 € → 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % angerechnet | → 16 % | 16 % |
| Grundförderung: 30 % angerechnet | → 30 % | 30 % |
| Gesamt-Deckel 70 % − Grundförderung 30 % → Zusatzantrag-Satz 40 % (statt 46 %) gedeckelt | min(46 %, 70 % − 30 %) = 40 % | 40 % |
| Basisantrag (Grundförderung auf den maßgeblichen Höchstbetrag) angerechnet | 30 % × 28.000 € = 8.400 € | 8.400 € |
| Zusatzantrag-Bemessungsgrundlage (Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) Grundlage | min(28.000 €, 28.000 €) = 28.000 € | 28.000 € |
| Zusatzantrag (Boni auf den Anteil der selbst genutzten Wohneinheit) angerechnet | 40 % × 28.000 € = 11.200 € | 11.200 € |
| Gesamtförderung angerechnet | 8.400 € + 11.200 € = 19.600 € | 19.600 € |
| Nutzwärmebedarf pro Jahr Grundlage | 20.000 × 1,0 kWh × 96 % = 19.200 kWh | 19.200 kWh |
| Strombedarf der Wärmepumpe Grundlage | 19.200 kWh ÷ 3,50 = 5.486 kWh | 5.486 kWh |
| Jährliche Betriebskosten (Jahr 1) Grundlage | 2.696 € − 1.446,57 € = 1.249,43 € | 1.249,43 € |
| Vollkosten-Amortisation (Eigenanteil) Grundlage | Eigenanteil 12.400 € nach 8 Jahren gedeckt | 8 Jahre |
| Mehrkosten-Amortisation (gegenüber neuem Öl-/Gaskessel) Grundlage | Mehrkosten −1.100 € ≤ 0 → sofortige Amortisation | 0 Jahre |
Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik
Im Beispiel verdienen zwei Personen zusammen 48.000 € zu versteuerndes Einkommen im Mittel der beiden maßgeblichen Steuerjahre. Ohne Kind läge der Haushalt damit in der Stufe „bis 50.000 €“ und bekäme 10 % Einkommensbonus.
Weil ein minderjähriges Kind mit Hauptwohnsitz in der selbst genutzten Wohneinheit lebt, greift der Familienzuschlag: Er zieht 10.000 € vom Basiseinkommen ab, bevor die Stufe bestimmt wird. Maßgeblich sind also 38.000 € — und damit die Stufe „bis 40.000 €“ mit 30 % Einkommensbonus.
Der Sprung kostet nichts und ist rein rechnerisch, aber er verdreifacht den Bonussatz. Zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % ergäbe das 46 % — mehr als der Gesamt-Deckel von 70 % neben der Grundförderung zulässt, sodass 40 % übrig bleiben. Die Herleitung unten zeigt beide Schritte, den Zuschlag und den Deckel, jeweils als eigene Zeile.
Stolperfalle: Es zählen nicht die letzten beiden Jahre
Maßgeblich sind die Steuerjahre drei und zwei Jahre vor dem Antragsjahr — bei einem Antrag im Jahr 2026 also 2023 und 2024, nicht 2024 und 2025. Der Grund ist praktisch: Für das unmittelbar vorangegangene Jahr liegt zum Antragszeitpunkt in der Regel noch kein Steuerbescheid vor. Wer mit den zuletzt bekannten Zahlen rechnet, landet oft in der falschen Stufe — besonders nach einer Gehaltsänderung, einer Elternzeit oder einem Renteneintritt in der Zwischenzeit. Der Rechner benennt die beiden Jahre explizit und rechnet mit ihnen, nicht mit „dem Einkommen“.
Die Einkommensstufen
Der Einkommensbonus ist gestaffelt, und mit ihm der Gesamt-Deckel der kombinierten Förderquote:
bis 30.000 € — 40 % Einkommensbonus, Gesamt-Deckel 80 %.
bis 40.000 € — 30 % Einkommensbonus, Gesamt-Deckel 70 %.
bis 50.000 € — 10 % Einkommensbonus, Gesamt-Deckel 70 %.
über 50.000 € — kein Einkommensbonus, Gesamt-Deckel 70 %.
Die Grenzen sind Obergrenzen einschließlich: Genau 40.000 € liegen noch in der 30-Prozent-Stufe.
Welches Einkommen zählt
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) aus dem Steuerbescheid — nicht das Brutto, nicht das Netto und nicht die Summe der Einkünfte. Der Unterschied ist erheblich: Zwischen Bruttoentgelt und zvE liegen Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge.
Gezählt werden die Personen, die Eigentümer sind (oder deren Partner) und in der selbst genutzten Wohneinheit wohnen. Erwachsene Kinder, Mitbewohner oder Mieter ohne Eigentumsanteil zählen nicht mit — auch dann nicht, wenn sie im selben Haushalt leben.
Zwei Jahre, ein Mittelwert
Aus den beiden maßgeblichen Steuerjahren wird der Durchschnitt gebildet, nicht das schlechtere oder das bessere Jahr genommen. Ein einzelnes Ausreißerjahr — eine Abfindung, ein Verlustjahr aus selbstständiger Tätigkeit — schlägt damit nur zur Hälfte durch.
Voraussetzung: Selbstnutzung
Der Einkommensbonus setzt zwingend voraus, dass Sie eine der versorgten Wohneinheiten selbst bewohnen. Reine Vermieter erhalten ihn nicht — für sie bleibt es bei der Grundförderung von 30 % im Basisantrag. Dasselbe gilt für den Klimageschwindigkeitsbonus.
Im Mehrfamilienhaus wirkt der Bonus außerdem nur auf den Kostenanteil Ihrer Wohneinheit, nicht auf die förderfähigen Kosten des ganzen Gebäudes — das ist der zweite große Rechenfehler in Überschlagsrechnungen.
Warum der Familienzuschlag zweimal wirkt
Der Familienzuschlag verschiebt nicht den Bonussatz, sondern die Schwelle — er wird vom Basiseinkommen abgezogen, bevor die Stufe bestimmt wird. Das hat eine Konsequenz, die in Übersichtstabellen fast immer untergeht: An jede Einkommensstufe ist nicht nur ein Bonussatz gekoppelt, sondern auch ein eigener Gesamt-Deckel. Die unterste Stufe (bis 30.000 €) trägt einen Deckel von 80 % statt 70 %. Ein Haushalt bei 39.000 € Basiseinkommen mit einem Kind rutscht durch den Zuschlag auf 29.000 € — und gewinnt damit in einem Schritt den höheren Bonussatz und 10 Prozentpunkte mehr Spielraum unter dem Deckel. Der Rechner zeigt diesen Doppeleffekt als zwei getrennte Zeilen der Herleitung, weil er sonst wie ein Rechenfehler aussieht.
Für Ihr Gebäude anpassen
Vorläufig, angenommen: Förderfähige Kosten, Haushaltseinkommen. Förderung 19.600 €, effektiver Satz 65,33 %, Eigenanteil 10.400 €. Differenzkosten-Amortisation: sofort.
Voraussichtliche Förderungvorläufig
ca. 19.600 €
- Effektiver Satz auf Ihre tatsächlichen Kosten
- 65,33 %
- Eigenanteil
- 10.400 €
Diese Summe basiert noch auf Werten, die der Rechner angenommen hat:
- Förderfähige KostenDie Förderung ist ein Prozentsatz hiervon — dieser Wert skaliert alles.
- HaushaltseinkommenEntscheidet allein, ob der Einkommensbonus greift.
Sobald diese Angaben gemacht wurden, verschwindet der Hinweis.
Amortisation
- Differenzkosten-Amortisationmaßgeblich für Ihre Angabe
- sofort
- Vollkosten-Amortisation
- 6 Jahre
Welcher Wert zählt, hängt davon ab, ob die alte Heizung ohnehin ersetzt werden müsste. Beide Werte erklärt
Bezogen auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, nicht auf den gedeckelten Betrag — deshalb liegt er meist unter dem nominalen Satz.
Regelstand 2026-07-21.1 · alle Regelwerte gegen die Primärquelle geprüft (Stand 10.08.2026, dazu 3 offengelegte Annahmen) — Orientierung, nicht verbindlich. Methodik · Haftungsausschluss
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Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung unterschreiben
Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn — außer er enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel ist die Förderung für dieses Vorhaben verloren und lässt sich nachträglich nicht retten.
Schallgrenzwert noch nicht bestätigt
Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen die Schallanforderungen am Aufstellort einhalten. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb das Datenblatt mit dem Schallleistungspegel und den nötigen Abstand zur Nachbargrenze bestätigen.
Förderfähige Kosten sind ein Durchschnittswert
Die Förderung ist ein Prozentsatz auf diese Summe — sie skaliert das ganze Ergebnis, stärker als jede andere einzelne Angabe. Der hinterlegte Wert ist ein typischer Anlagenpreis, kein Angebot. Tragen Sie die Summe aus Ihrem Angebot ein; solange sie fehlt, ist die Zahl oben eine Vorschau.
Einkommen ist geschätzt
Für den Antrag reicht die Schätzung; nachgewiesen wird sie erst mit der Verwendungsbestätigung. Weil die Stufen harte Schwellen sind, kann eine Abweichung von wenigen hundert Euro den ganzen Bonus kosten — tragen Sie den Betrag aus den Steuerbescheiden ein, sobald Sie sie vorliegen haben.
Häufige Fragen
- Welche Steuerjahre zählen bei einem Antrag im Jahr 2026?
- Die Jahre 2023 und 2024 — drei und zwei Jahre vor dem Antragsjahr. Aus beiden wird der Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltseinkommens gebildet.
- Zählt das Brutto oder das zu versteuernde Einkommen?
- Das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Es liegt je nach Abzügen deutlich unter dem Bruttoentgelt, weshalb viele Haushalte in einer besseren Stufe liegen als eine Brutto-Überschlagsrechnung vermuten lässt.
- Wie wirkt sich ein Kind auf den Einkommensbonus aus?
- Ein minderjähriges Kind mit Hauptwohnsitz in der selbst genutzten Wohneinheit senkt das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 €, bevor die Stufe bestimmt wird. Das kann sowohl den Bonussatz als auch den Gesamt-Deckel anheben.
- Bekommen Vermieter den Einkommensbonus?
- Nein. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen beide Selbstnutzung voraus. Ohne selbst genutzte Wohneinheit bleibt es bei der Grundförderung von 30 %.